Entgeltfortzahlung : Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber muss das Gehalt bis zur Dauer von 6 Wochen weiterzahlen. Falls die Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen ununterbrochen anhält, übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Gesetzliche Krankenkasse im Anschluss die Zahlung des sogenannten Krankengeldes. Wegen verschiedener Abzüge (anteiliger Beiträge zur Renten-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung) sind das dann nur noch etwa 75 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Die maximale Dauer der Krankengeldzahlung beträgt 78 Wochen wegen der gleichen Krankheit.