Endalter : Als Endalter bezeichnet man das versicherungstechnische Alter der zu versicherten Person bei Versicherungsende.
Während einige Versicherungsunternehmen das Endalter einfach aus der Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsendes und des Geburtsjahres ermitteln, runden andere Versicherer bei der Ermittlung des Endalters das tatsächliche Alter zum Zeitpunkt des Versicherungsendes auf oder ab.
Somit hängt das versicherungstechnische Endalter nicht nur von der Person, sondern auch von der ausgewählten Versicherungsgesellschaft ab. Dies führt bei Versicherungsvergleichen regelmäßig zu falschen Beitragsberechnungen, wenn bei dem Vergleich die gewünschte Versicherungsdauer nicht in Jahren, sondern „bis Endalter“ abgefragt wird.