Eintrittsalter : Als Eintrittsalter bezeichnet man das versicherungstechnische Alter der zu versichernden Person bei Vertragsbeginn.
Während einige Versicherer das Eintrittsalter einfach aus der Differenz zwischen dem Jahr des Vertragsbeginns und des Geburtsjahres ermitteln, runden andere Versicherer bei der Ermittlung des Eintrittsalters das tatsächliche Alter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns auf oder ab. Somit hängt das Eintrittsalter nicht nur von der Person, sondern auch von der ausgewählten Versicherungsgesellschaft ab.