Dynamikklausel : In den Versicherungsbedingungen geregeltes Recht der versicherten Person auf regelmäßige Erhöhung von Beitrag und Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Bei den meisten BU-Tarifen kann man in zwei Jahren hintereinander der Dynamik widersprechen. Im jeweils dritten Jahr muss man sie einmal mitmachen, damit dieses Recht nicht erlischt. Einzelne Anbieter ermöglichen auch einen viermaligen oder beliebig häufigen Widerspruch. Es bleibt dann bei der BU-Rente und Beitragshöhe im bisherigen Umfang.