Deckungskapital : Deckungskapital ist das für die vereinbarte Leistung vom Versicherer mit den Beiträgen des Versicherungsnehmers angesparte Kapital. Es wird mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet.
Deckungskapital : Deckungskapital ist das für die vereinbarte Leistung vom Versicherer mit den Beiträgen des Versicherungsnehmers angesparte Kapital. Es wird mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet.