Bruttobeitrag : Der Bruttobeitrag ist der tatsächlich kalkulierte Tarifbeitrag bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Darin müssen alle Eventualitäten (z.B. Epidemien oder Naturkatastrophen) berücksichtigt werden.
Müssen weniger Leistungen erbracht werden, entstehen Überschüsse. Sie können vom Bruttobeitrag abgezogen werden (Überschussbeteiligung durch Beitragsverrechnung als gängige Überschussverwendungsform in der BU).
Außerdem können Überschüsse durch die mit den Beiträgen erwirtschafteten Erträge und durch geringere als ursprünglich kalkuierte Kosten entstehen. Werden die Überschüsse zur ‚Beitragsverrechnung‘ genutzt, entsteht der so genannte Zahlbeitrag (auch Nettobeitrag genannt). Mehr zum Bruttobeitrag.