Besondere Bedingungen : Ergänzend zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen die für den jeweils konkret gewählten Tarif gültigen besonderen Vereinbarungen festgelegt. Dabei kann es sich um Ergänzungen oder Abweichungen zu den AVB handeln.
Diese besonderen Regelungen gelten vor den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und regeln z.B. das Erhöhungsrecht ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung (Beitragsdynamik, Nachversicherungsoptionen).