Berufsunfähigkeitsrente : Die Hauptleistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Damit Ihnen die versicherte Berufsunfähigkeitsrente gewährt werden kann, müssen Sie sie beantragen. Man nennt das „einen Leistungsantrag stellen“. Alles fängt also damit an, dass Sie zu der Erkenntnis gelangen, berufsunfähig zu sein.
In der Gestzlichen Rentenversicherung gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente für nach dem 01.01.1961 Geborenen mehr, sie wurde durch die halbe und volle Erwerbsminderungsrente abgelöst.