Berufsunfähigkeitsgrad : Der Grad der Berufsunfähigkeit definiert, in welchem Umfang Sie Ihre frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Er wird nicht allein am möglichen Stundenpensum errechnet.
Der Grad der Berufsunfähigkeit muss in den meisten Fällen mindestens 50 Prozent betragen, um im Sinne der Bedingungen als berufsunfähig zu gelten.
Ermittelt wird er, indem Sie von der Versicherung anhand eines Fragebogens aufgefordert werden, eine Liste Ihrer üblichen Tätigkeiten und deren Anteil an einem „normalen“ Arbeitstag zu erstellen. Es wird dann geprüft, welche dieser Tätigkeiten Sie aufgrund Ihrer Beschwerden nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können.