Berufsunfähigkeit : Die gesetzliche Mindestdefinition gemäß § 172 Abs. 2 VVG lautet:
«Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.»
Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen (kurz BU oder BUV) definieren dies im Sinne des Kunden etwas gennauer. Damit eine BU-Rente gezahlt wird, muss der Grad der Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen bei mindestens 50% liegen und der Prognosezeitraum von mindestens 6 Monaten erfüllt sein.