Berufsklausel : Einige Versicherer bieten die Möglichkeit an, vertraglich festzulegen, dass ein Verweis nur innerhalb eines bestimmten Berufsstandes möglich ist.
Solche Berufsklauseln bewahren den Versicherten im Fall einer Berufsunfähigkeit davor, einen vergleichbaren Beruf ausüben zu müssen, wenn im Vertrag eine abstrakte Verweisung vorgesehen ist.
Berufsklauseln können davon abhängig gemacht werden, dass der Versicherte für einen bestimmten Zeitraum in einem Beruf gearbeitet hat und zudem ein entsprechendes Gehalt bekommt. Das ist jedoch nicht bei allen Versicherungsunternehmen der Fall. Grundsätzlich sind solche Klausen sinnvoll. Besser ist es, komplett auf eine Verweisungsklausel zu verzichten. So sorgt z.B. die Ärzteklausel für eine Einschränkung der Verweisung bei Fachärzten. Die Dienstunfähigkeitsklausel schützt Beamte bei medizinisch bedingter Versetzung in den Ruhestand.
Auf die abstrakte Verweisung verzichten heutzutage die meisten Versicherer. Daher spielen derlei Berufsklauseln keine große Rolle mehr.