Beitragsfreistellung : Unter bestimmten Umständen, wie z.B. Arbeitslosigkeit, können Sie mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dass Sie vorübergehend keine Beiträge zahlen. In dieser Zeit der Beitragsfreistellung haben Sie bei vielen Verträgen aber auch keinen Versicherungsschutz.
Bei besseren Tarifen haben Sie weiterhin eine Absicherung, die allerdings reduziert ist. Die Regelungen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.