Beitragsdynamik : Um die versicherte Berufsunfähigkeitsrente den jährlich steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen, kann beim Abschluss eine Beitragsdynamik vereinbart werden. Die Beitragsdynamik wirkt sich also anders als die Leistungsdynamik aus, bevor man berufsunfähig wird.
In diesem Fall erhöht sich der Beitrag jährlich um den vereinbarten Prozentsatz und die versicherte BU-Rente entsprechend – ohne erneute Risikoprüfung, jedoch unter Berücksichtigung des inzwischen höheren Alters der versicherten Person.
Wird die Beitragsdynamik in dem einen oder anderen Jahr nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer der Erhöhung widersprechen. Wird der Erhöhung mehrere Jahre hintereinander widersprochen, kann das Recht auf diese Art der Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung verloren gehen. Immer mehr Anbieter ermöglichen einen viermaligen oder beliebig häufigen Widerspruch der Beitragsdynamik.