Mit dem Beitrag - oder auch veraltet und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - als Versicherungsprämie bezeichnet, ist die Geldsumme gemeint, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird (vgl. § 1 VVG).
Testbild1 (das Kleine)
Testbild2 (das Große, auf website verkleinert)
Testbild3 (das Große, vorher verkleinert)
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