AU-Leistung : Gesetzliche Absicherung der AU: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss das Gehalt bis zur Dauer von 6 Wochen weiterzahlen.
Nach 6 Wochen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des sogenannten Krankengeldes. Wegen verschiedener Abzüge ist das dann nur noch etwa 75% des bisherigen Nettogehalts. Maximale Dauer der Krankengeldzahlung: 78 Wochen.
AU-Leistung nennt sich auch ein Zusatzbaustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierdurch erbringt der Versicherer bereits Leistungen, wenn nur eine lange Arbeitsunfähigkeit und noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt.