AU-Leistung : Gesetzliche Absicherung der Arbeitsunfähigkeit (AU) bei Arbeitnehmern: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss das Gehalt bis zur Dauer von 6 Wochen weiterzahlen.
Nach 6 Wochen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des sogenannten Krankengeldes. Wegen verschiedener Abzüge sind das etwa 75 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Die maximale Dauer der Krankengeldzahlung beträgt 78 Wochen.
AU-Leistung nennt sich auch ein Zusatzbaustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierdurch erbringt der Versicherer bereits Leistungen, wenn nur eine lange Arbeitsunfähigkeit und noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt.