AU-Bescheinigung : Als arbeitsunfähig gilt, wer auf Grund eines medizinischen Befundes vorübergehend die vertraglich geschuldete berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann. Es muss also ein krankhafter Zustand vorliegen.
Wenn dieser Zustand länger als 3 Kalendertage andauert, müssen Arbeitnehmer sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen und spätestens einen Tag später ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG). Diese Bescheinigung nennt man Arbeitsunfähigkeits- oder auch kurz AU-Bescheinigung.