AU-Bescheinigung : Als arbeitsunfähig gilt, wer auf Grund eines medizinischen Befundes vorübergehend die vertraglich geschuldete berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann. Es muss also ein krankhafter Zustand vorliegen.
Wenn dieser Zustand länger als 3 Kalendertage andauert, müssen Arbeitnehmer sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen und spätestens einen Tag später ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG).
Diese Bescheinigung nennt man Arbeitsunfähigkeits- oder auch kurz AU-Bescheinigung. Seit 2023 wird die AU-Bescheinigung elektronisch (eAU) übermittelt, wobei der Arbeitgeber die Daten bei der Krankenkasse abruft.

