Arztwahl, freie : Wenn Berufsunfähigkeitsleistungen beantragt werden, muss der Versicherungsnehmer den Nachweis der Berufsunfähigkeit erbringen und hierzu auch aussagefähige ärztliche Unterlagen einreichen.
Dabei hat der Versicherungsnehmer eine freie Arztwahl. Das bedeutet, er kann sich von einem Arzt seiner Wahl behandeln lassen und dessen Unterlagen vorlegen.
Allerdings kann der Versicherer auf eigene Kosten auch zusätzliche Gutachter und Ärzte beauftragen.

