Arbeitslosigkeit : Werden Sie arbeitslos, haben Sie grundsätzlich weiterhin Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es bleibt der zuletzt ausgebüte Beruf in gesunden Tagen versichert.
Einige Versicherer können vor allem in älteren Verträgen bei langer Arbeitslosigkeit die abstrakte Verweisung anwenden.
Während der Arbeitslosigkeit können Sie mit vielen Versicherern vereinbaren, dass Sie vorübergehend keine Beiträge zahlen. In dieser Zeit der Beitragsfreistellung haben Sie bei vielen Verträgen aber auch keinen Versicherungsschutz. Bei besseren Tarifen haben Sie weiterhin eine Absicherung, die allerdings reduziert ist.
Die exakten Regelungen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

