Angemessenheitsprüfung : Die versicherte BU-Rente sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Brutto- bzw. Nettoeinkommen stehen.
Aus diesem Grund fragt der Versicherer im Antrag Angaben zum Brutto- bzw. Nettoeinkommen und zu bereits bestehenden Versicherungen ab.
Bei einigen Versicherern gilt die Berufsunfähigkeitsrente als angemessen, wenn der gesamte Versicherungsschutz aus allen bestehenden BU-Verträgen nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoeinkommens ausmacht. Andere ziehen schon eine entsprechende Grenze bei 90, 80 oder gar 60 Prozent vom Nettoeinkommen.