Anamnese : Die Anamnese ist ein medizinischer Begriff und zeigt die gesundheitliche Vorgeschichte der versicherten Person (Vorerkrankungen) auf. Wir nennen das auch Gesundheitshistorie.
Sie ist Grundlage für die medizinische Risikoprüfung durch das Versicherungsunternehmen und maßgeblich dafür, ob ein Antrag zu Normalkonditionen oder zu erschwerten Bedingungen angenommen werden kann. Hierzu müssen die Antragsfragen zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Anderenfalls kann der Versicherer den Vertrag auch nachträglich wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bzw. arglistiger Täuschung schlimmstenfalls anfechten und Leistungen verweigern.