Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Hilfe, ich bin berufsunfähig. Was muss ich jetzt beachten?

"Ich bin berufsunfähig" - zu dieser Erkenntnis muss man zunächst kommen. Manche Menschen brauchen dafür Jahre. Was gilt es zu beachten, wenn Sie zu krank für Ihren Job werden?

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Das Wichtigste, wenn Sie annehmen, berufsunfähig zu sein

Versuchen Sie nicht, Ihren Leistungsantrag auf gut Glück allein zu stellen: Was man zum ersten Mal macht, macht man nicht am besten.

Holen Sie sich professionelle Hilfe, auf Seite des Versicherers arbeiten auch Profis.

Wir können Sie nur dann unterstützen, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über uns abgeschlossen haben.



„Ich bin berufsunfähig.“

Nur manchmal, z.B. nach einem Unfall, ist schnell klar, ob man an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Viele Krankheiten und Leiden ziehen sich jedoch über Monate oder Jahre hin.

Man versucht alle möglichen Behandlungen und Therapien, nimmt an Reha-Maßnahmen teil und hofft, wieder gesund zu werden. Der Punkt, an dem man sich eingestehen muss, dass man berufsunfähig ist, muss erst einmal erreicht werden.

"Hilfe, ich bin berufsunfähig." Berufsunfaehigkeitsversicherung Berufsunfähigkeit kann plötzlich auftreten, häufiger ist es eine schleichende Entwicklung. Grafikquelle: colourbox.com
„Hilfe, ich bin berufsunfähig.“ Berufsunfähigkeit kann plötzlich auftreten, häufiger ist es eine schleichende Entwicklung.

Wann kann bereits Berufsunfähigkeit vorliegen?

Wann Sie für Ihren Berufsunfähigkeitsversicherer als berufsunfähig gelten, geht im Prinzip aus den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages hervor. Versicherungsbedingungen sind für Laaien nur schwer zu deuten. Daher hier ein paar Anhaltspunkte, was bei guten aktuellen Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Berufsunfähigkeit hindeuten kann.

„Ich bin berufsunfähig“ – Was kann auf Berufsunfähigkeit hindeuten?

  • Sie müssen Ihre berufliche Tätigkeit aus rein gesundheitlichen Gründen für mehr als 6 Monate erheblich ändern;
  • Aus gesundheitlichen Gründen können Sie für mehr als 6 Monate nur noch die Hälfte arbeiten;
  • Sie sind mehr als 6 Monate krankgeschrieben und bleiben es voraussichtlich noch länger.
  • Ihre Krankenkasse stellt die Zahlung des Krankengeldes ein, oder Ihr privater Krankenversicherer die Zahlung des Krankentagegeldes, weil Sie aus deren Sicht berufsunfähig sind.

Was ist nicht unbedingt Voraussetzung, um als berufsunfähig zu gelten?

  • Ihr Arzt sagt, dass Sie berufsunfähig sind;
  • Die Deutsche Rentenversicherung erkennt Ihnen eine Rente wegen halber oder voller Erwerbsminderung an.

Das Wichtigste: Holen Sie sich professionelle Hilfe

„Ich bin berufsunfähig“ – wenn Sie das denken und Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt bekommen wollen, ist das eine deutlich größere Herausforderung, als wenn man Ansprüche aus einem Autounfall anmeldet. Und selbst dafür nehmen sich viele Leute einen Anwalt.

Kein Versicherer freut sich, wenn er Ihnen eine BU-Rente auszahlen darf. Aber die Versicherer machen es, wenn sie es müssen. Dass sie es müssen, davon müssen Sie den Versicherer überzeugen.


Wer kann helfen, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt bekommen wollen?

  1. Auf BU-Leistungsfälle spezialisierte Versicherungsberater. Diese können Sie außergerichtlich gegenüber dem Versicherer vertreten. Manche Versicherungsberater haben schon einmal für einen Versicherer gearbeitet und dann „die Fronten gewechselt“. Das Wissen um die Interna aus den Leistungsabteilungen eines Versicherers kann sehr nützlich sein. Der Versicherungsberater / die Versicherungsberaterin sollte nachweisen können, in zahlreichen BU-Leistungsfällen bereits tätig gewesen zu sein. Versicherungsberater arbeiten gegen Honorar, manche auf Zeitbasis, manche erfolgsabhängig.
  2. Auf BU-Leistungfälle spezialisierte Rechtsanwälte. Das bedeutet: Nicht ein Wald & Wiesen-, Verkehrs- & Scheidungsanwalt. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht darf es schon sein und auch der sollte in mindestens 20 BU-Leistungsfällen bereits erfolgreich gewesen sein. Rechtsanwälte arbeiten ebenfalls gegen Honorar.
  3. Wenn Sie Ihre BU über uns abgeschlossen haben, helfen wir als Versicherungsmakler Ihnen auch im Leistungsfall. Einige solcher Fälle finden Sie unten bei den Links.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft in aller Regel erst dann, wenn Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen wollen oder müssen. Am besten warten Sie nicht, bis das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist, sondern holen sich professionelle Hilfe bereits für die Stellung des Leistungsantrages.


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Kompetent, professionell, freundlich, geduldig: So beschreiben uns Kundinnen und Kunden



    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

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    Zuletzt aktualisiert am 04.04.2024 Ich bin berufsunfähig