Helberg Versicherungsmakler
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
  • +++ Anpassungsstörung mit Krankschreibung: Problem beim BU Antrag? +++
  • +++ So war unser Jahr 2023: Kein Antrag abgelehnt +++
  • +++ Dortmunder Grundfähigkeitsversicherung zahlt 63.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Als Online Marketing Manager in 548 Tagen zur BU-Versicherung +++
Berufsunfähigkeitsversicherung
Header zum Schwerpunktthema Berufsunfähigkeitsversicherung bei Helberg

Erwerbsunfähig – wann ist man das?

 

Als erwerbsunfähig gelten Sie, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Auf einen bestimmten Beruf kommt es dabei nicht an. Auch nicht auf Ihre Ausbildung oder Ihre Qualifikation. Im Detail definieren die Versicherungsgesellschaften den Begriff sehr unterschiedlich.

Christine: "Also bin ich erst dann erwerbsunfähig, wenn ich gar nicht mehr arbeiten kann. Ob designen, putzen oder Zeitungen austragen, ist egal."


Erwerbsunfähig in der deutschen Sozialversicherung

In der staatlichen Deutschen Rentenversicherung gibt es seit dem 01.01.2001 den Begriff der „Erwerbsunfähigkeit“ für neue Rentenanträge nicht mehr. Der Begriff findet sich nur noch an mehreren Stellen in Gesetzbüchern, an denen auf alte Regelungen Bezug genommen wird.

Was neue Rentenanträge angeht, wird nicht mehr die Bezeichnung „Erwerbsunfähigkeit“ gebraucht. Stattdessen ist nun von „Erwerbsminderung“ die Rede.

Weitere Infos dazu finden Sie unter Erwerbsunfähigkeit Definition und Erwerbsminderung Definition.


Wie hoch wird Ihre Erwerbsminderungsrente? Rechnen Sie es hier aus


Erwerbsunfähig in privaten Versicherungen

Heutzutage wird der Begriff „erwerbsunfähig“ hauptsächlich noch in privaten Versicherungsverträgen benutzt, vor allem in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine gesetzliche Defintion. Deswegen kann sich jeder Versicherer eine eigene Defintion überlegen, was bei ihm als erwerbsunfähig gilt. Dazu zwei Beispiele aus Versicherungsbedingungen privater Lebensversicherungsgesellschaften:

Beispiel 1 für „erwerbsunfähig“

„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) voraussichtlich dauerhaft und vollständig außerstande ist, irgendeine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. „Dauerhaft“ bedeutet, dass für einen Zeitraum von mindestens  3 Jahren nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit keine Aussicht auf Wiedererlangen der Erwerbsfähigkeit besteht.“

Auch mit einer psychischen Erkrankung kann man erwerbsunfähig sein, Grafikquelle: colourbox.com
Auch durch eine psychische Erkrankung kann man erwerbsunfähig werden. Grafikquelle: colourbox.com

Beispiel 2 für „erwerbsunfähig“

„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) voraussichtlich mindestens 6 Monate sowohl außer stande ist, eine übliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben, als auch außerstande ist, eine selbständige Tätigkeit für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.“


Eher wird man arbeitsunfähig oder berufsunfähig als erwerbsunfähig

Wie Sie an den Beispielen oben sehen, muss es einen schon sehr schwer treffen, um als erwerbsunfähig zu gelten. Zum Beispiel so, wie wir es im Blogbeitrag Wie Nicole an ihre Erwerbsunfähigkeitsrente bei Proxalto kam beschrieben haben.

Hingegen ist man viel früher arbeitsunfähig (krankgeschrieben). Aber das bleibt man nicht auf Dauer.

Deswegen brauchen Sie, wenn Sie an Ihrem Beruf hängen und nicht jede andere Art von Job ausüben wollen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung. Die sichert Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab – so, wie Sie ihn ausgeübt haben, als Sie noch gesund waren. Der Versicherer zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente, solange Sie berufsunfähig bleiben. Ob für ein paar Monate, Jahre, oder bis zur Altersrente.

Button zum BU-Rechner (Preisvergleich)


Anfrage zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellen

    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).


    Zuletzt aktualisiert am 26.02.2024 Erwerbsunfähig