Als erwerbsunfähig gelten Sie, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Auf einen bestimmten Beruf kommt es dabei nicht an. Auch nicht auf Ihre Ausbildung oder Ihre Qualifikation. Im Detail definieren die Versicherungsgesellschaften den Begriff sehr unterschiedlich.

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Erwerbsunfähig in der deutschen Sozialversicherung
In der staatlichen Deutschen Rentenversicherung gibt es seit dem 01.01.2001 den Begriff der „Erwerbsunfähigkeit“ für neue Rentenanträge nicht mehr. Der Begriff findet sich nur noch an mehreren Stellen in Gesetzbüchern, an denen auf alte Regelungen Bezug genommen wird.
Was neue Rentenanträge angeht, wird nicht mehr die Bezeichnung „Erwerbsunfähigkeit“ gebraucht. Stattdessen ist nun von „Erwerbsminderung“ die Rede.
Weitere Infos dazu finden Sie unter Erwerbsunfähigkeit Definition und Erwerbsminderung Definition.
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Erwerbsunfähig in privaten Versicherungen
Heutzutage wird der Begriff „erwerbsunfähig“ hauptsächlich noch in privaten Versicherungsverträgen benutzt, vor allem in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine gesetzliche Defintion. Deswegen kann sich jeder Versicherer eine eigene Defintion überlegen, was bei ihm als erwerbsunfähig gilt. Dazu zwei Beispiele aus Versicherungsbedingungen privater Lebensversicherungsgesellschaften:
Beispiel 1 für „erwerbsunfähig“
„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) voraussichtlich dauerhaft und vollständig außerstande ist, irgendeine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. „Dauerhaft“ bedeutet, dass für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit keine Aussicht auf Wiedererlangen der Erwerbsfähigkeit besteht.“

Beispiel 2 für „erwerbsunfähig“
„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) voraussichtlich mindestens 6 Monate sowohl außer stande ist, eine übliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben, als auch außerstande ist, eine selbständige Tätigkeit für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.“
Eher wird man arbeitsunfähig oder berufsunfähig als erwerbsunfähig
Wie Sie an den Beispielen oben sehen, muss es einen schon sehr schwer treffen, um als erwerbsunfähig zu gelten. Hingegen ist man viel früher arbeitsunfähig (krankgeschrieben). Aber das bleibt man nicht auf Dauer.
Deswegen brauchen Sie, wenn Sie an Ihrem Beruf hängen und nicht jede andere Art von Job ausüben wollen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung. Die sichert Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab – so, wie Sie ihn ausgeübt haben, als Sie noch gesund waren. Der Versicherer zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente, solange Sie berufsunfähig bleiben. Ob für ein paar Monate, Jahre, oder bis zur Altersrente.
Weiterführende Links
- Wann ist man arbeitsunfähig?
- Wann ist man berufsunfähig?
- Wer diagnostiziert Berufsunfähigkeit?
- Im 6-Monats-Prognosezeitraum berufsunfähig – neuer Leistungsfall
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zuletzt aktualisiert am 03.01.2023 Erwerbsunfähig