Das Wichtigste im Überblick
Erwerbsminderung ist ein Begriff aus der Sozialversicherung.
Bei privaten Versicherungsverträgen kommt der Ausdruck Erwerbsminderung kaum vor.
Inhaltsverzeichnis
Erwerbsminderung Definition in der Sozialversicherung
Der Begriff der Erwerbsminderung hat im Jahr 2001 den davor benutzten Begriff der Erwerbsunfähigkeit in der Sozialversicherung abgelöst. Die Definition von Erwerbsminderung findet sich nun im Sozialgesetzbuch (SGB) VI und zwar dort im § 43. In diesem § 43 geht es um die Erwerbsminderungsrente. Dort heißt es:
„(…) Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.(…)“
„(…) Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. (…)“
„(…) Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. (…)“
Folglich können Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung Ansprüche auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung haben. Vorausgesetzt, sie erfüllen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und können für die letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Pflichtbeiträge nachweisen.
Erwerbsminderung Definition in privaten Versicherungsverträgen
In privaten Versicherungsverträgen spielt der Begriff der Erwerbsminderung im Prinzip keine Rolle. So können Sie (Stand Juni 2024) beispielsweise keine private Erwerbsminderungsversicherung abschließen.
Ein ähnliches Produkt – allerdings mit eigenen Regeln und Definitionen – stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dar. Eine noch höhere Absicherung bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung.