Wenn man erwerbsgemindert ist, ist das schlimmer, als „nur“ berufsunfähig zu sein. Denn Berufsunfähige können ihren Beruf nicht mehr ausüben und Erwerbsgeminderte gar nicht mehr arbeiten. Sind Erwerbsgeminderte daher automatisch auch berufsunfähig? Nein.
- Andere Absicherung – andere Regelung
- Anderes Ergebnis
- Erwerbsgemindert? Ja – Berufsunfähig? Nein
- Fazit
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Andere Absicherung – andere Regelung
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen, prüft der Rententräger, ob Sie auf Basis der gesetzlichen Definition erwerbsgemindert sind.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen bei Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer einen Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente stellen, prüft der Versicherer, ob Sie auf Basis der vereinbarten Versicherungsbedingungen berufsunfähig sind. Sie müssen dem Versicherer Ihre Berufsunfähigkeit beweisen.
Anderes Ergebnis
Selbst wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente bekommen, prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem, ob Sie gemäß der Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages berufsunfähig sind. Die anerkannte Erwerbsminderungsrente mag für den BU-Versicherer ein Hinweis sein. Aber es gibt eben keinen Automatismus, dass deshalb auch gleich Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt wird.

Manchmal fühlt man sich, wie zwischen den Fronten. Grafikquelle: colourbox.com
Erwerbsgemindert? Ja – Berufsunfähig? Nein
Wie kann es dazu kommen, dass eine Berufsunfähigkeit nicht anerkannt wird, obwohl man schon als Erwerbsgeminderter anerkannt ist? Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Erstens: Der Berufsunfähigkeitsversicherer prüft, ob Sie beim Abschluss vollständige Angaben gemacht haben. Falls er meint, Sie hätten das absichtlich nicht gemacht, kann er den Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente ablehnen. Schlimmstenfalls droht der BU-GAU;
- Zweitens: Falls Ihre Berufsunfähigkeit auf einer Erkrankung beruht, die beim Abschluss des Vertrages bereits bestand und daher damals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde, greift nun dieser Leistungsausschluss. Auch deshalb kann der Versicherer die Berufsunfähigkeit nicht anerkennen;
- Drittens: Sie geben während der Leistungsprüfung auf, erbringen Nachweise nicht, erteilen notwendige Schweigepflichtentbindungen nicht oder ähnliches. Wenn der Versicherer nicht die Möglichkeit hat, seine Leistungspflicht zu überprüfen, wird er auch nicht zahlen. Die Berufsunfähigkeit wird dann nicht anerkannt, egal was die Deutsche Rentenversicherung sagt. Ob man es glaubt oder nicht: Der größte Teil nicht anerkannter BU-Leistungsfälle beruht darauf, dass sich die Kunden irgendwann einfach nicht mehr melden.
Fazit
Gerade weil es so unübersichtlich im Leistungsfall ist und es um so viel Geld geht, sollten Sie sich professionelle Unterstützung holen. Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung über uns abschließt, dem helfen wir auch, wenn er (oder sie) die Berufsunfähigkeitsrente beantragen muss. Falls Sie Ihre BU anderweitig abgeschlossen haben, können wir aus rechtlichen Gründen leider nicht helfen.
Weiterführende Links
- Erwerbsminderung Definition
- Berufsunfähigkeit Definition
- Unterschied arbeitsunfähig – berufsunfähig – erwerbsunfähig
Zuletzt aktualisiert am 03.10.2017 Erwerbsgemindert aber nicht berufsunfähig