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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) in der BU-Versicherung

 

Die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) sorgt bei Berufsunfähigen jedes Jahr für eine Rentenerhöhung. Früher war das fast eine Besonderheit. Heute sollte diese Erhöhungsgarantie in keiner Berufsunfähigkeitsversicherung fehlen. Der Grund dafür sind sinkende Überschüsse auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung und die Inflation.

Iris: "Die hier gemeinte "Leistungsdynamik", also garantierte Rentensteigerung, wirkt sich erst aus, wenn man berufsunfähig ist. Davor führt die "Beitragsdynamik" dazu, dass man höher versichert ist."


Bei Berufsunfähigkeit muss Ihre Rente steigen

Wenn Sie berufsunfähig werden und es lange Jahre lang bleiben sollten, ist es wichtig, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente steigt. Am besten durch eine garantierte Rentensteigerung.

Schließlich brauchen Sie dann, wenn Sie sowieso weniger Geld zur Verfügung haben, erst recht einen Inflationsausgleich. Anderenfalls müssten Sie erleben, wie sich die Kaufkraft Ihrer BU-Rente von Jahr zu Jahr verringert. Wie sehr sich die Verbraucherpreise in den letzten Jahren erhöht haben, vermittelt ein Blick auf die Inflationsrate:

Inflationsrate in Deutschland von 1992 bis 2021. Quelle: statista

Nach aktuellen Schätzungen soll die Inflationsrate in Deutschland im Jahr 2022 bei sagenhaften 7,9 Prozent gelegen haben.


Die Überschussbeteiligung sinkt…

Früher war eine Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall nur durch eine Beteiligung an den Überschüssen möglich. Die Lebensversicherer stellten Rentensteigerungen von 2% und mehr in Aussicht.

In Zeiten permanenter Finanzkrisen, extremst niedriger Zinsen und steigender Anzahl von BU-Leistungsfällen können die Versicherer die Überschüsse nicht mehr in früher gewohnter Höhe aufrecht erhalten. Das zeigt sich seit einiger Zeit recht deutlich bereits bei der Beitragskalkulation, bei der die garantierten Beiträge mit einem Überschussanteil verrechnet werden. Mal sinkt die Höhe der Überschussbeteiligung bei neuen Verträgen, mal müssen die Kunden auch für laufende Verträge mehr bezahlen.

… auch bei Auszahlung der BU-Renten

Weniger offensichtlich ist die Reduzierung der Überschüsse im Rentenbezug, wenn der Versicherer also die Berufsunfähigkeitsrente zahlt: Das merken die meisten erst, wenn sie berufsunfähig geworden sind und Rentenerhöhungen ausbleiben, weil keine garantierte Rentensteigerung vereinbart wurde.

Wer vorher wissen will, womit er rechnen kann (oder auch nicht), muss in den Anhang der Geschäftsberichte der Lebensversicherer gucken.  Da legen die Lebensversicherer die Höhe der Überschüsse jeweils für ein Jahr im voraus fest, sie „deklarieren“ sie. Das kann dann so aussehen:

Überschussbeteiligung BU, Deklaration 2018

Deswegen garantierte Rentensteigerung bzw. Leistungsdynamik: Überschussbeteiligung einer hannoverschen Lebensversicherung nach eingetretener Berufsunfähigkeit
Für vor 2012 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherungen einer hannoverschen Lebensversicherung beträgt die Überschussbeteiligung nach eingetretener Berufsunfähigkeit 0,00 Prozent. Quelle: Geschäftsbericht 2018 der VHV-Gruppe, Seite 195

Interessant ist der Optimismus für neu angebotene Berufsunfähigkeitsversicherungen. Obwohl man die Rentenerhöhung bei allen vorherigen Tarifen reduzieren musste und sie überwiegend bei Null Prozent Rentenzuwachs angekommen ist. Das Beispiel ist kein Einzelfall. Ähnliche Reduzierungen finden sich in den Geschäftsberichten vieler Versicherer – nur nicht immer so schön plastisch dargestellt.


Garantierte Rentensteigerung = Leistungsdynamik: Inflationsausgleich im Leistungsfall

Eben weil sich die Höhe der Überschüsse nicht garantieren lässt, haben viele Versicherer im Laufe der letzten Jahre eine Zusatzleistung für BU-Versicherungen kreiert: Die BU Leistungsdynamik. Der Name soll ausdrücken, dass es sich dabei um eine Dynamik handelt, die erst im Leistungsfall einsetzt. „Garantierte Rentensteigerung“ ist für den Laien vielleicht verständlicher.

Die Leistungsdynamik kann bei vielen Versicherern in Höhe von 1%, 2%, oder 3% vereinbart werden und kostet einen zusätzlichen Beitrag. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ist, ist vom Einzelfall abhängig. Als Anhaltspunkt können Sie sehr vage von etwa 5% höherem Beitrag pro Prozent garantierter Rentenerhöhung ausgehen. Bereits bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man die garantierte Rentensteigerung beantragen. Nachträglich ist das in laufenden Verträgen so gut wie unmöglich.

So heftig kann sich der Unterschied zwischen 0,5% und 2% garantierter Rentensteigerung auswirken

Wie wertvoll eine garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) sein kann, haben wir für Sie berechnet. Stellen Sie sich vor, zwei Menschen werden gleichzeitig berufsunfähig. Beide bekommen anfangs eine BU-Rente in Höhe von 1.500.- EUR / Monat. Einer bekommt 0,5% Rentensteigerung, der andere 2%. So entwicklen sich die Zahlen:

Der Unterschied in der Rentensteigerung einer Berufsunfähigkeitsrente kann enorm sein. Deswegen Leistungsdynamik.

Nach 10 Jahren Berufsunfähigkeit hat sich die BU-Rente des Einen durch die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) auf 1.828,49 € erhöht. Der Andere mit nur 0,5% Rentensteigerung muss mit 1.576,71 EUR / Monat auskommen. Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn man die Differenz der ganzen 10 Jahre summiert: 16.011,88 Euro Unterschied!

Wie wirkt sich die Inflation auf Preise und Renten aus? Rechnen Sie selbst.

Klicken, um den Inflationsrechner zu starten.
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Fazit zur garantierten Rentensteigerung / Leistungsdynamik

Wenn Sie uns fragen, wie wichtig die garantierte Rentensteigerung in der BU-Versicherung ist, lautet unsere Antwort: Sehr wichtig. Sie sollte möglichst in keinem Vertrag fehlen. Denn die meisten Berufsunfähigen bleiben es bis zum (bitteren) Ende.

Vor allem bei jungen Menschen, die 20, 30 oder 40 Jahre lang berufsunfähig bleiben könnten, ist sie wichtig. Bei BU-Versicherungen, die nur noch wenige Jahre laufen, ist sie hingegen nicht mehr ganz so wichtig. Bei sehr guten Anbietern kann die Leistungsdynamik dann separat aus dem Vertrag gekündigt werden.



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    Letzte Aktualisierung am 03.01.2023 Leistungsdynamik = Garantierte Rentensteigerung