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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) in der BU-Versicherung

 

Die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) sorgt bei Berufsunfähigen jedes Jahr für eine Rentenerhöhung. Früher war das fast eine Besonderheit. Heute sollte diese Erhöhungsgarantie in keiner Berufsunfähigkeitsversicherung fehlen. Grund dafür sind sinkende Überschüsse auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung und die Inflation.

Iris: "Die hier gemeinte "Leistungsdynamik", also garantierte Rentensteigerung, wirkt sich erst aus, wenn man berufsunfähig ist. Davor führt die "Beitragsdynamik" dazu, dass man höher versichert ist."


Bei Berufsunfähigkeit muss Ihre Rente steigen

Wenn Sie berufsunfähig werden und über viele Jahre hinweg bleiben, ist es wichtig, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente steigt. Am besten mit einer garantierten Rentensteigerung.

Denn wenn Sie ohnehin weniger Geld zur Verfügung haben, brauchen Sie erst recht einen Inflationsausgleich. Anderenfalls müssten Sie erleben, wie die Kaufkraft Ihrer BU-Rente von Jahr zu Jahr sinkt. Wie stark die Verbraucherpreise in den letzten Jahren gestiegen sind, zeigt ein Blick auf die Inflationsrate:

Inflationsrate Deutschland 1992 - 2023
Inflationsrate in Deutschland von 1992 bis 2023. Quelle: statista

Die Überschussbeteiligung sinkt…

Früher war eine Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall nur durch eine Beteiligung an den Überschüssen möglich. Die Lebensversicherer stellten Rentensteigerungen von 2% und mehr in Aussicht.

In Zeiten permanenter Finanzkrisen, niedriger Zinsen und steigender Anzahl von BU-Leistungsfällen können die Versicherer die Überschüsse nicht mehr in der früher gewohnten Höhe aufrecht erhalten. Das zeigt sich seit einiger Zeit recht deutlich bereits bei der Beitragskalkulation, bei der die garantierten Beiträge mit einem Überschussanteil verrechnet werden. Mal sinkt die Höhe der Überschussbeteiligung Neuverträgen, mal müssen die Kunden auch für laufende Verträge mehr zahlen.

… auch bei Auszahlung der BU-Renten

Weniger offensichtlich ist die Reduzierung der Überschüsse im Rentenbezug, also wenn der Versicherer also die Berufsunfähigkeitsrente zahlt: Das merken die meisten erst, wenn sie berufsunfähig geworden sind und die Rentenerhöhungen ausbleiben, weil keine garantierte Rentensteigerung vereinbart wurde.

Wer vorher wissen will, womit er rechnen kann (oder auch nicht), muss in den Anhang der Geschäftsberichte der Lebensversicherer schauen.  Dort legen die Lebensversicherer die Höhe der Überschüsse jeweils für ein Jahr im voraus fest, sie „deklarieren“ sie. Das kann dann so aussehen:

Überschussbeteiligung BU, Deklaration 2022

Überschussbeteiligung BU Deklaration 2022, Anhang aus dem Geschäftsbericht eines Versicherers. Deswegen ist eine garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) empfehlenswert.
Für vor 2012 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherungen einer hannoverschen Lebensversicherung beträgt die Überschussbeteiligung nach eingetretener Berufsunfähigkeit 0,00 Prozent. Quelle: Geschäftsbericht 2022 der VHV-Gruppe, Seite 286

Je mehr der Garantiezins gesenkt wurde, desto mehr „Spielraum“ für eine Überschussbeteiligung haben die Lebensversichere.

Dennoch ist der Optimismus bei neu angebotenen Berufsunfähigkeitsversicherungen optimistisch. Das Beispiel ist kein Einzelfall. Ähnliche Reduzierungen finden sich in den Geschäftsberichten vieler Versicherer – nur nicht immer so schön plastisch dargestellt.


Garantierte Rentensteigerung = Leistungsdynamik: Inflationsausgleich im Leistungsfall

Eben weil sich die Höhe der Überschüsse nicht garantieren lässt, haben viele Versicherer im Laufe der Jahre eine Zusatzleistung für BU-Versicherungen geschaffen: Die BU Leistungsdynamik. Der Name soll zum Ausdruck bringen, dass es sich um eine Dynamik handelt, die erst im Leistungsfall einsetzt. „Garantierte Rentensteigerung“ ist für den Laien vielleicht verständlicher.

Die Leistungsdynamik kann bei vielen Versicherern in Höhe von 1 %, 2 %, oder 3 % vereinbart werden und kostet einen zusätzlichen Beitrag. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ist, hängt vom Einzelfall ab. Als grober Richtwert kann man von ca. 5% Mehrbeitrag pro Prozent garantierter Rentensteigerung ausgehen.

Die garantierte Rentensteigerung muss bereits bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden. Nachträglich ist dies bei laufenden Verträgen kaum möglich.

So heftig kann sich der Unterschied zwischen 0,5 % und 2 % garantierter Rentensteigerung auswirken

Wir haben für Sie berechnet, wie wertvoll eine garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) sein kann. Stellen Sie sich vor, zwei Personen werden gleichzeitig berufsunfähig. Beide erhalten zunächst eine BU-Rente in Höhe von 1.500,- Euro / Monat. Der eine bekommt 0,5 % Rentensteigerung, der andere 2 %. So entwickeln sich die Zahlen:

Der Unterschied in der Rentensteigerung einer Berufsunfähigkeitsrente kann enorm sein. Deswegen Leistungsdynamik.

Nach 10 Jahren Berufsunfähigkeit hat sich die BU-Rente des Einen durch die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) auf 1.828,49 Euro erhöht. Der Andere mit nur 0,5% Rentensteigerung muss mit 1.576,71 Euro / Monat auskommen. Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn man die Differenz der ganzen 10 Jahre summiert: 16.011,88 Euro Unterschied!

Wie wirkt sich die Inflation auf Preise und Renten aus? Rechnen Sie selbst.

Klicken, um den Inflationsrechner zu starten.
Klicken Sie auf das Bild, um den Inflationsrechner zu starten.

Fazit zur garantierten Rentensteigerung / Leistungsdynamik

Wenn Sie uns fragen, wie wichtig die garantierte Rentensteigerung in der BU-Versicherung ist, lautet unsere Antwort: Sehr wichtig. Sie sollte möglichst in keinem Vertrag fehlen. Denn die meisten Berufsunfähigen bleiben es bis zum (bitteren) Ende.

Besonders wichtig ist sie für junge Menschen, die 20, 30 oder 40 Jahre berufsunfähig bleiben könnten. Bei BU-Versicherungen, die nur noch wenige Jahre laufen, ist sie dagegen nicht mehr so wichtig. Bei sehr guten Anbietern kann die Leistungsdynamik dann separat aus dem Vertrag gekündigt werden.



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    Letzte Aktualisierung am 28.02.2024 Leistungsdynamik = Garantierte Rentensteigerung