Die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) sorgt bei Berufsunfähigen jedes Jahr für eine Rentenerhöhung. Früher war das fast eine Besonderheit. Heute sollte diese Erhöhungsgarantie in keiner Berufsunfähigkeitsversicherung fehlen. Der Grund dafür sind sinkende Überschüsse auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Inhalt
- Bei Berufsunfähigkeit muss Ihre Rente steigen
- Die Überschussbeteiligung sinkt…
- … auch bei Auszahlung der BU-Renten
- Garantierte Rentensteigerung: Inflationsausgleich im Leistungsfall
- Fazit
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Bei Berufsunfähigkeit muss Ihre Rente steigen
Wenn Sie berufsunfähig werden und es lange Jahre lang bleiben sollten, ist es wichtig, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente steigt. Schließlich brauchen Sie dann, wenn Sie sowieso weniger Geld zur Verfügung haben, erst recht einen Inflationsausgleich. Anderenfalls müssten Sie erleben, wie sich die Kaufkraft Ihrer BU-Rente von Jahr zu Jahr verringert. Wie sehr sich die Verbraucherpreise in den letzten Jahren erhöht haben, vermittelt ein Blick auf die Inflationsrate:
Die Überschussbeteiligung sinkt…
Früher war eine Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall nur durch eine Beteiligung an den Überschüssen möglich. Die Lebensversicherer stellten Rentensteigerungen von 2% und mehr in Aussicht.
In Zeiten permanenter Finanzkrisen, extremst niedriger Zinsen und steigender Anzahl von BU-Leistungsfällen können die Versicherer die Überschüsse nicht mehr in früher gewohnter Höhe aufrecht erhalten. Das zeigt sich seit einiger Zeit recht deutlich bereits bei der Beitragskalkulation, bei der die garantierten Beiträge mit einem Überschussanteil verrechnet werden. Mal sinkt die Höhe der Überschussbeteiligung bei neuen Verträgen, mal müssen die Kunden auch für laufende Verträge mehr bezahlen.
… auch bei Auszahlung der BU-Renten
Weniger offensichtlich ist die Reduzierung der Überschüsse im Rentenbezug, wenn der Versicherer also die Berufsunfähigkeitsrente zahlt: Das merken die meisten erst, wenn sie berufsunfähig geworden sind und Rentenerhöhungen ausbleiben.
Wer vorher wissen will, womit er rechnen kann (oder auch nicht), muss in den Anhang der Geschäftsberichte der Lebensversicherer gucken. Da legen die Lebensversicherer die Höhe der Überschüsse jeweils für ein Jahr im voraus fest, sie „deklarieren“ sie. Das kann dann so aussehen:
Überschussbeteiligung BU, Deklaration 2018

Für vor 2012 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherungen einer hannoverschen Lebensversicherung beträgt die Überschussbeteiligung nach eingetretener Berufsunfähigkeit 0,00 Prozent. Quelle: Geschäftsbericht 2018 der VHV-Gruppe, Seite 195
Interessant ist der Optimismus für neu angebotene Berufsunfähigkeitsversicherungen, obwohl man die Rentenerhöhung bei allen vorherigen Tarifen reduzieren musste und sie überwiegend bei Null Prozent Rentenzuwachs angekommen ist. Das Beispiel ist kein Einzelfall. Ähnliche Reduzierungen finden sich in den Geschäftsberichten vieler Versicherer – nur nicht immer so schön plastisch dargestellt.
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Garantierte Rentensteigerung = Leistungsdynamik: Inflationsausgleich im Leistungsfall
Eben weil sich die Höhe der Überschüsse nicht garantieren lässt, haben viele Versicherer im Laufe der letzten Jahre eine Zusatzleistung für Berufsunfähigkeitsversicherungen kreiert: Die BU Leistungsdynamik. Der Name soll ausdrücken, dass es sich dabei um eine Dynamik handelt, die erst im Leistungsfall einsetzt. „Garantierte Rentensteigerung“ ist für den Laien vielleicht verständlicher?
Die Leistungsdynamik kann bei vielen Versicherern in Höhe von 1%, 2%, oder 3% vereinbart werden und kostet einen zusätzlichen Beitrag. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ist, ist vom Einzelfall abhängig. Als Anhaltspunkt können Sie sehr vage von etwa 5% höherem Beitrag pro Prozent garantierter Rentenerhöhung ausgehen. Bereits bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man die garantierte Rentensteigerung beantragen. Nachträglich ist das in laufenden Verträgen so gut wie unmöglich.
Fazit zur garantierten Rentensteigerung / Leistungsdynamik
Wenn Sie uns fragen, wie wichtig die garantierte Rentensteigerung in der BU-Versicherung ist, lautet unsere Antwort: Sehr wichtig. Sie sollte möglichst in keinem Vertrag fehlen. Vor allem nicht bei jungen Menschen, die 10, 20 oder 30 Jahre lang berufsunfähig bleiben könnten. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nur noch wenige Jahre laufen, ist sie hingegen nicht mehr so wichtig. Bei guten Anbietern kann die Leistungsdynamik dann separat aus dem Vertrag gekündigt werden.
Weiterführende Links
- Wie wichtig ist die Dynamik (Beitragsdynamik) in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Wie wichtig sind Nachversicherungsgarantien in der BUV?
- Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Letzte Aktualisierung am 13.05.2020 Leistungsdynamik = Garantierte Rentensteigerung