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Kündigen oder wechseln

Sie wollen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kündigen oder planen einen Wechsel? Wie Sie das machen und worauf Sie achten sollten. Mit Tipps zu Alternativen.

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Das Wichtigste zu Kündigung und Wechsel einer BU

Diese Entscheidung können Sie nicht rückgängig machen: Überlegen Sie in Ruhe.

Alternativen zur Kündigung helfen Ihnen, finanzielle Engpässe zu überstehen.

Wenn Sie Ihre BU wechseln wollen, kündigen Sie den bestehenden Vertrag erst, wenn Sie den Versicherungsschein („Police“) des neuen Versicherers haben.



Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Eine funktionierende Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, kann ganz schön aufwendig werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, ist hingegen ganz einfach.

Sie schreiben einfach an den Versicherer:

Hiermit kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Versicherungsnummer XYZ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Das Ganze unterschrieben möglichst per Einschreiben Rückschein oder per Fax an die Versicherungsgesellschaft – fertig. Inzwischen akzeptieren viele Versicherer auch eine einfache Kündigung per E-Mail. Dabei kann nur das Problem für Sie entstehen, dass Sie nicht unbedingt den Eingang beim Versicherer nachweisen können. Im Streitfall ist aber wichtig, den Zugang der Kündigung beim Versicherer beweisen zu können.


Kündigungsfristen

Welche Kündigungsfrist für Ihren Vertrag gilt, ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Die meisten Versicherer ermöglichen eine Kündigung zum Ende der „laufenden Versicherungsperiode“. Was ist nun eine „Versicherungsperiode“?

Die Versicherungsperiode

Die Versicherungsperiode kann jeder Versicherer selbst definieren: Bei den einen ist das ein ganzes Versicherungsjahr – also vom  Beginn des Vertrages jeweils plus ein Jahr. Hat der Vertrag zum 01.12. begonnen, endet das Versicherungsjahr am nächsten 30.11. .

Bei anderen Versicherern entspricht die Versicherungsperiode dem Zeitraum der Zahlungsweise. Zahlen Sie monatlich Ihre Beiträge, können Sie dann auch monatlich den Vertrag kündigen. In den Versicherungsbedingungen liest sich das dann vielleicht so:

Sie zahlen während der Beitragszahlungsdauer für jede Versicherungsperiode einen laufenden Beitrag. Versicherungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr sein. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.

Kündigungsfrist: Oft ein Monat

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen wollen, ist das meistens zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Viele Versicherer schreiben einen Monat zusätzliche Kündigungsfrist vor. Zum Beispiel so:

Sie können Ihre Versicherung jederzeit mit Frist von einem Monat zum Schluss der Versicherungsperiode durch entsprechende Erklärung in Textform kündigen.

Zahlen Sie beispielsweise monatlich, können Sie bis Ende Oktober den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird dann zum 01.12. wirksam. Für die Kündigungsfrist kommt es nicht darauf an, wann Sie die Kündigung abschicken, sondern wann sie beim Versicherer eingeht. Deshalb der Tipp oben mit dem Einschreiben-Rückschein oder Fax: So haben Sie einen Nachweis, wann ihre Kündigung beim Versicherer eingegangen ist.

Das Kündigen oder der Wechsel einer BU-Versicherung sollte gut überlegt sein. Anderenfalls kann sich das als Fehlentscheidung herausstellen.

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen oder wechseln?

Wenn Sie Ihre bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen wollen, weil Sie einen Wechsel des Anbieters möchten, beachten Sie unbedingt folgenden Hinweis:

Kündigen Sie den Altvertrag erst dann, wenn Sie die schriftliche Annahmebestätigung (Versicherungsschein, Police) des neuen Anbieters haben!

Der neue Versicherer muss Sie ja nicht nehmen. Mit etwas Pech ändern sich die Konditionen. Wenn Sie dann den bisherigen BU-Vertrag schon gekündigt haben, lässt sich das in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Im schlimmsten Fall nimmt Sie der neue Versicherer nicht – und der alte Versicherer auch nicht mehr.

Mit unserem BU-Vertrags-Check können Sie von uns übrigens Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kostenlos checken lassen: Sowohl einen bestehenden Vertrag, als auch als Zweimeinung zu einem aktuellen Angebot.


Vorteile alter Berufsunfähigkeitsversicherungs-Verträge

Egal, aus welchem Grund Sie eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung toll finden: Ihr alter Vertrag hat Vorteile, die Sie sich nochmals vor Augen führen sollten, bevor Sie ihn kündigen:

  1. Oft haben ältere Verträge niedrigere Beiträge, weil Sie damals beim Abschluss noch jünger waren oder der Garantiezins höher war;
  2. Viele ältere Verträge haben noch verbraucherfreundliche Klauseln, die es heute kaum noch gibt. Beispielsweise den Verzicht auf eine Beitragsanpassung nach VVG § 163;
  3. Die Fristen für die Folgen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen (also falscher Angaben im Antrag) verjähren 5 bzw. 10 Jahre nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst dann ist der Vertrag für Sie sicher. Bei einem neuen Vertrag fangen Sie hingegen wieder „bei Null“ an. Die Fristen beginnen neu zu laufen.

Alternativen zum Kündigen, falls Sie einen finanziellen Engpass haben

Falls Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nur deshalb kündigen oder wechseln wollen, weil Sie einen finanziellen Engpass haben, klären Sie am besten zunächst die Alternativen zur Kündigung. Alternativen können sein:

  • Beitragsstundung für eine bestimmte Zeit. Sie brauchen dann für einige Monate (bei manchen Tarifen 24 Monate) keine Beiträge zahlen. Sie bleiben wie bisher versichert, müssen die gestundeten Beiträge anschließend aber nachzahlen. Manchmal kann statt der Nachzahlung auch der Vertrag angepasst werden. Das bedeutet: Entweder erhöht sich dann Ihr Beitrag oder die BU-Rente wird reduziert;
  • Beitragsfreistellung für eine bestimmte Zeit. Sie brauchen während einer Beitragsfreistellung keine Beiträge zahlen, haben aber nur stark reduzierten Versicherungsschutz. Innerhalb bestimmter Zeiträume (abhängig vom Vertrag) können Sie den Versicherungsschutz  ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktivieren. Sofern Sie zwischendurch nicht berufsunfähig geworden sind. Nachteil: Das funktioniert meistens nur, wenn ein genügend hohes Deckungskapital vorhanden ist, um eine Mini-Rente zu bilden. Das ist in den ersten Jahren der Vertrags meistens nicht der Fall.
  • Teilkündigung: Sie kündigen nicht den ganzen Vertrag, sondern nur bestimmte Komponenten oder nur einen Teil der BU-Rente. Der Vertrag kann dann mit reduzierten Leistungen und einem reduzierten Beitrag weiterlaufen. Vielleicht können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Leistungen durch Nachversicherungsgarantien wieder erhöhen.


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