Das Wichtigste zu Kündigung und Wechsel einer BU
Wichtig: Diese Entscheidung können Sie nicht rückgängig machen: Überlegen Sie in Ruhe.
Alternativen zur Kündigung helfen Ihnen, finanzielle Engpässe zu überstehen.
Wenn Sie Ihre BU wechseln wollen, kündigen Sie den bestehenden Vertrag erst, wenn Sie den Versicherungsschein („Police“) des neuen Versicherers haben.
Info
Wir sind Versicherungsmakler und begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.
- Marktgrundlage: 38 von 60 BU- Anbietern.
- Erwähnungen und Interviews u. a. in ZEIT, WiWo und FAZ.
- Bewährte Vorgehensweise: Dein Weg zur BU.
- Kostenlose Erstberatung buchen.
- Wer wir sind: Über uns.
- Ergebnisse 2025:
- Kein Versicherungsantrag abgelehnt,
- Alle Leistungsanträge anerkannt.
- Unser BU-Jahr 2025.
Zuletzt aktualisiert: 15.02.2026
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste zu Kündigung und Wechsel einer BU
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
- Kündigungsfristen
- Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen oder wechseln?
- Vorteile alter Berufsunfähigkeitsversicherungs-Verträge
- Alternativen zum Kündigen, falls Sie einen finanziellen Engpass haben
- FAQ zum Thema BU wechseln oder kündigen
- Weiterführende Links
- Anfrage
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Eine funktionierende Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, kann ganz schön aufwendig werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, ist hingegen ganz einfach.
Sie schreiben einfach an den Versicherer:
Hiermit kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Versicherungsnummer XYZ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Ganze unterschrieben möglichst per Einschreiben Rückschein an die Versicherungsgesellschaft – fertig. Inzwischen akzeptieren viele Versicherer auch eine einfache Kündigung per E-Mail. Dabei kann nur das Problem für Sie entstehen, dass Sie nicht unbedingt den Eingang beim Versicherer nachweisen können. Im Streitfall ist aber wichtig, den Zugang der Kündigung beim Versicherer beweisen zu können.
Kündigungsfristen
Welche Kündigungsfrist für Ihren Vertrag gilt, ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Die meisten Versicherer ermöglichen eine Kündigung zum Ende der „laufenden Versicherungsperiode„. Was ist nun eine „Versicherungsperiode“?
Die Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode kann jeder Versicherer selbst definieren: Bei den einen ist das ein ganzes Versicherungsjahr – also vom Beginn des Vertrages jeweils plus ein Jahr. Hat der Vertrag zum 01.12. begonnen, endet das Versicherungsjahr am nächsten 30.11. .
Bei anderen Versicherern entspricht die Versicherungsperiode dem Zeitraum der Zahlungsweise. Zahlen Sie monatlich Ihre Beiträge, können Sie dann auch monatlich den Vertrag kündigen. In den Versicherungsbedingungen liest sich das dann vielleicht so:
Sie zahlen während der Beitragszahlungsdauer für jede Versicherungsperiode einen laufenden Beitrag. Versicherungsperiode kann je nach Vereinbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr sein. Die Beiträge werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
Kündigungsfrist: Oft ein Monat
Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen wollen, ist das meistens zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Viele Versicherer schreiben einen Monat zusätzliche Kündigungsfrist vor. Zum Beispiel so:
Sie können Ihre Versicherung jederzeit mit Frist von einem Monat zum Schluss der Versicherungsperiode durch entsprechende Erklärung in Textform kündigen.
Zahlen Sie beispielsweise monatlich, können Sie bis Ende Oktober den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird dann zum 01.12. wirksam. Für die Kündigungsfrist kommt es nicht darauf an, wann Sie die Kündigung abschicken, sondern wann sie beim Versicherer eingeht. Deshalb der Tipp oben mit dem Einschreiben-Rückschein: So haben Sie einen Nachweis, wann ihre Kündigung beim Versicherer eingegangen ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen oder wechseln?
Wenn Sie Ihre bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen wollen, weil Sie einen Wechsel des Anbieters möchten, beachten Sie unbedingt folgenden Hinweis:
Kündigen Sie den Altvertrag erst dann, wenn Sie die schriftliche Annahmebestätigung (Versicherungsschein, Police) des neuen Anbieters haben!
Der neue Versicherer muss Sie ja nicht nehmen. Mit etwas Pech ändern sich die Konditionen. Wenn Sie dann den bisherigen BU-Vertrag schon gekündigt haben, lässt sich das in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Im schlimmsten Fall nimmt Sie der neue Versicherer nicht – und der alte Versicherer auch nicht mehr.
Mit unserem BU-Vertrags-Check können Sie von uns übrigens Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kostenlos checken lassen: Sowohl einen bestehenden Vertrag, als auch als Zweimeinung zu einem aktuellen Angebot.
Vorteile alter Berufsunfähigkeitsversicherungs-Verträge
Egal, aus welchem Grund Sie eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung toll finden: Ihr alter Vertrag hat Vorteile, die Sie sich nochmals vor Augen führen sollten, bevor Sie ihn kündigen oder wechseln:
- Oft haben ältere Verträge niedrigere Beiträge, weil Sie damals beim Abschluss noch jünger waren oder der Garantiezins höher war;
- Viele ältere Verträge haben noch verbraucherfreundliche Klauseln, die es heute kaum noch gibt. Beispielsweise den Verzicht auf eine Beitragsanpassung nach VVG § 163;
- Die Fristen für die Folgen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen und arglister Täuschung (also falscher Angaben im Antrag) verjähren 5 bzw. 10 Jahre nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst dann ist der Vertrag für Sie sicher. Bei einem neuen Vertrag fangen Sie hingegen wieder „bei Null“ an. Die Fristen beginnen neu zu laufen.
Alternativen zum Kündigen, falls Sie einen finanziellen Engpass haben
Falls Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nur deshalb kündigen oder wechseln wollen, weil Sie einen finanziellen Engpass haben, klären Sie am besten zunächst die Alternativen zur Kündigung. Alternativen können sein:
- Beitragsstundung für eine bestimmte Zeit. Sie brauchen dann für einige Monate (bei manchen Tarifen 24 Monate) keine Beiträge zahlen. Sie bleiben wie bisher versichert, müssen die gestundeten Beiträge anschließend aber nachzahlen. Manchmal kann statt der Nachzahlung auch der Vertrag angepasst werden. Das bedeutet: Entweder erhöht sich dann Ihr Beitrag oder die BU-Rente wird reduziert;
- Beitragsfreistellung für eine bestimmte Zeit. Sie brauchen während einer Beitragsfreistellung keine Beiträge zahlen, haben aber nur stark reduzierten Versicherungsschutz. Innerhalb bestimmter Zeiträume (abhängig vom Vertrag) können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktivieren. Sofern Sie zwischendurch nicht berufsunfähig geworden sind. Nachteil: Das funktioniert meistens nur, wenn ein genügend hohes Deckungskapital vorhanden ist, um eine Mini-Rente zu bilden. Das ist in den ersten Jahren der Vertrags meistens nicht der Fall.
- Teilkündigung: Sie kündigen nicht den ganzen Vertrag, sondern nur bestimmte Komponenten oder nur einen Teil der BU-Rente. Der Vertrag kann dann mit reduzierten Leistungen und einem reduzierten Beitrag weiterlaufen. Vielleicht können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Leistungen durch Nachversicherungsgarantien wieder erhöhen.
FAQ zum Thema BU wechseln oder kündigen
Eine Kündigung ist unabhängig von einem Berufswechsel möglich. Änderungsmöglichkeiten hängen vom konkreten Vertrag ab. Z.B. Erhöhung (Nachversicherungsgarantie), Beitragsüberprüfung, Zusatzbausteine abwählen oder hinzubuchen. Am besten kostenlosen BU-Vertrags-Check machen.
Das ist möglich, aber absolut nicht empfehlenswert. Schließlich könnten noch Probleme mit der neuen BU auftauchen. Besser ist es, den alten Vertrag erst zu kündigen, wenn man den Versicherungsschein („Police“) der neuen BU hat.
Ein Wechsel kann nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile haben. Z.B. schlechtere Versicherungsbedingungen, neue Gesundheitsprüfung, neue Fristen beginnen zu laufen. Am besten vorher einen kostenlosen BU-Vertrags-Check machen.
Weiterführende Links
- „Vor ein paar Wochen wurde bei mir die Diagnose Multiple Sklerose gestellt.“
- Berufsunfähigkeit anerkannt: Unser traurigster Leistungsfall.
- BU-Vertrags-Check
