Eine gute Absicherung der Arbeitskraft besteht bei Arbeitnehmern und Selbstständigen aus einer Krankentagegeldversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Aber beim Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente kann es Probleme geben.
Inhaltsverzeichnis
Erst das Krankentagegeld, dann die Berufsunfähigkeitsrente
Zu einer guten Arbeitskraftabsicherung von Arbeitnehmern und Selbstständigen gehört normalerweise beides: Eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Anfangs, zu Beginn einer Krankheit, sind die meisten Betroffenen „nur“ arbeitsunfähig, also im Volksmund „krankgeschrieben“. Das bedeutet: Man kann seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen, wird ärztlich behandelt und es besteht die Hoffnung auf Genesung.
Nach 6 Wochen Krankschreibung, in denen der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, ergänzt bei Arbeitnehmern das Krankentagegeld die Krankengeldzahlung der Krankenkasse (z.B. der Barmer, Techniker, AOK). Denn das sind meistens nicht mehr als 75% vom Nettogehalt.
Selbstständige, die bei ihrer Krankenkasse keinen Wahltarif mit Krankengeldzahlung haben, brauchen ein deutlich höheres Krankentagegeld. Denn es soll dann nach Möglichkeit vollständig das Einkommen ersetzen.
Rechnen Sie aus, was Sie als Arbeitnehmer an Krankengeld bekommen würden
Sollte die Krankheit oder der Unfall aber dauerhaft dazu führen, dass man nicht mehr arbeiten kann, gilt man nicht mehr als arbeitsunfähig. Dann wird man berufsunfähig. Damit wird man also ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hier sehen Sie für pflichtversicherte Arbeitnehmer das vereinfachte Schema der gesetzlichen Absicherung in seinen unterschiedlichen Ausprägungen. Inklusive dem Weg vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. Zum Vergrößern bitte anklicken:

Vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente: Das Problem
Leider definieren Krankentagegeldversicherer und Berufsunfähigkeitsversicherer die Berufsunfähigkeit jeweils nach eigenen Maßstäben. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der Verträge.
Infolgedessen kann das im Einzelfall dazu führen, dass man für den Krankentagegeldversicherer bereits berufsunfähig ist, aber für den Berufsunfähigkeitsversicherer noch nicht. In der Zeit dazwischen zahlt dann vielleicht keiner von beiden Versicherern.
Besonders für Selbstständige und privat Krankenversicherte kann sich dadurch eine finanzielle Notlage ergeben. Das um so mehr, je länger der Berufsunfähigkeits-Versicherer für seine Leistungsprüfung benötigt.
Lösungsmöglichkeiten
Dennoch gibt es einige Ansätze, um das Problem des Übergangs vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente vernünftig zu lösen.
1: Übergangsklauseln für die Zeit vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente
Einige wenige BU-Versicherer bieten besondere Übergangsklauseln an. Beispielsweise, wenn der Krankentagegeldversicherer des privat Versicherten zum gleichen Konzern gehört. Das gilt jedoch so gut wie immer nur dann, wenn der Versicherte privat krankenvollversichert ist. In dem Fall vereinbaren beide Versicherer eine einheitliche Feststellung der Berufsunfähigkeit: Gilt man beim Krankenversicherer als berufsunfähig, gilt das dann auch für den BU-Versicherer.
Andere BU-Versicherer zahlen ein Übergangsgeld von mehreren Monatsrenten, sobald ein privater Krankentagegeldversicherer seine Leistung einstellt, weil seiner Meinung nach Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

2: Arbeitsunfähigkeits (AU)-Klauseln: Auch ohne Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente
In den letzten Jahren haben sich Arbeitsunfähigkeitsklauseln am Markt durchgesetzt. Eine solche Klausel führt dazu, dass der BU-Versicherer bereits leistet, wenn man ununterbrochen mindestens 6 Monate lang arbeitsunfähig geschrieben wird oder es bereits war. Dadurch kann es zu Überschneidungen mit dem Krankentagegeld kommen.
Mit den besten AU-Klauseln kann aus einer BU-Versicherung schnell Geld fließen. Siehe diesen Blogbeitrag unter Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer BU: 14.000.- € nach 6 Tagen. Dadurch ist es dann nicht so tragisch, wenn die weitere Prüfung auf eine Berufsunfähigkeit mehrere Monate dauert.
Besonders für Selbstständige kann die AU-Klausel eine sehr wertvolle Leistung für den Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente sein. Jedenfalls, sofern der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit auch klar als Selbstständiger erbracht werden kann. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelben Zettel“), die manche Versicherer vorschreiben, erhalten Selbstständige nämlich nicht.
Tipp: Es empfiehlt sich, beim Krankentagegeld-Versicherer anzufragen, ob dieser die AU-Leistung des Berufsunfähigkeitsversicherers als Krankentagegeld-Leistung ansieht: Erstens kann es meldepflichtig sein und zweitens kann der Krankentagegeldversicherer im Leistungsfall unter Umständen das Krankentagegeld kürzen oder gar einstellen.
3: Das richtige Timing und sich auskennen
Was wann wie beim Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeits-Rente passieren kann, kann man eigentlich nur als Profi absehen. Allein der Zeitpunkt, wann welchem Versicherer etwas gemeldet wird, kann bereits über die Leistungshöhe und damit tausende von Euro entscheiden. Deswegen empfehlen wir professionelle Unterstützung nicht nur beim Abschluss, sondern auch im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließen Sie Ihre BU-Versicherung über uns ab, helfen wir Ihnen auch im Leistungsfall.

Weiterführende Links
- Unterschied arbeitsunfähig – berufsunfähig – erwerbsunfähig
- Krankentagegeldversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Berufsunfähigkeitsrente bekommen?
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Zuletzt aktualisiert am 03.04.2022 Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente