Eine gute Absicherung der Arbeitskraft besteht bei Arbeitnehmern und Selbstständigen aus einer Krankentagegeldversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV oder BU). Aber der Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente ist nicht immer nahtlos.
- Erst das Krankentagegeld, dann die Berufsunfähigkeitsrente
- Vom Krankentagegeld zu der Berufsunfähigkeitsrente: Das Problem
- Lösungsmöglichkeiten
- Weiterführende Links
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Erst das Krankentagegeld, dann die Berufsunfähigkeitsrente
Zur Arbeitskraft-Absicherung von Arbeitnehmern und Selbstständigen gehört normalerweise beides: Eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Anfangs, zu Beginn einer Krankheit, sind die meisten Betroffenen „nur“ arbeitsunfähig, also im Volksmund „krankgeschrieben“. Nach 6 Wochen Krankschreibung, in denen der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, ergänzt bei Arbeitnehmern das Krankentagegeld die Krankengeldzahlung der Krankenkasse. Bei Selbstständigen sollte das Krankentagegeld nach Möglichkeit sogar vollständig das Einkommen ersetzen.
Sollte die Krankheit oder der Unfall aber dauerhaft dazu führen, dass man nicht mehr arbeiten kann, ist man nicht mehr arbeitsunfähig, sondern gilt zumindest als berufsunfähig. Dann wird man also ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hier sehen Sie für pflichtversicherte Arbeitnehmer das vereinfachte Schema der gesetzlichen Absicherung in seinen unterschiedlichen Ausprägungen:
Vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente: Das Problem
Leider definieren Krankentagegeldversicherer und Berufsunfähigkeitsversicherer die Berufsunfähigkeit jeweils nach eigenen Maßstäben. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der Verträge. Infolgedessen kann das im Einzelfall dazu führen, dass man für den Krankentagegeldversicherer bereits berufsunfähig ist, aber für den Berufsunfähigkeitsversicherer noch nicht. In der Zeit dazwischen zahlt dann vielleicht keiner von beiden Versicherern. Besonders für Selbstständige und privat Krankenversicherte kann sich dadurch eine finanzielle Schieflage ergeben. Das um so mehr, je länger der Berufsunfähigkeits-Versicherer für seine Leistungsprüfung benötigt.
Lösungsmöglichkeiten
Dennoch gibt es einige Ansätze, um das Problem des Übergangs vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente zu lösen.
1: Übergangsklauseln
Einige wenige Versicherer bieten vor diesem Hintergrund besondere Übergangsklauseln an. Beispielsweise, wenn der Krankentagegeldversicherer des privat Versicherten zum gleichen Konzern gehört. Andere Versicherer zahlen ein Übergangsgeld, sobald der Krankentagegeldversicherer seine Leistung einstellt.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Muster 2016. Grafikquelle: kvno.de
2: Arbeitsunfähigkeits (AU)-Klauseln
In den letzten Jahren haben sich verstärkt sogenannte AU-Klauseln am Markt etabliert. Dadurch sagen einige Versicherer von Berufsunfähigkeitsversicherungen die BU-Rente schon dann zu, wenn man ununterbrochen mindestens 6 Monate lang arbeitsunfähig geschrieben war. Hierdurch kann es wiederum zu Überschneidungen mit dem Krankentagegeld kommen.
Bei den besseren AU-Klauseln kann aber auch einfach schneller Geld fließen. Dadurch ist es dann nicht so tragisch, wenn die weitere Prüfung auf eine Berufsunfähigkeit mehrere Monate dauert. Besonders für Selbstständige kann die AU-Klausel eine sehr wertvolle Leistung für den Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente sein. Jedenfalls, sofern der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit auch klar als Selbstständiger erbracht werden kann. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelben Zettel“) erhalten Selbstständige nämlich nicht.
Es empfiehlt sich allerdings ebenfalls, beim Krankentagegeld-Versicherer anzufragen, ob dieser die AU-Leistung des Berufsunfähigkeitsversicherers als Krankentagegeld-Leistung ansieht: Erstens kann es meldepflichtig sein und zweitens kann der Krankentagegeldversicherer unter Umständen seine Leistung kürzen.
3: Das richtige Timing und sich auskennen
Was wann wie beim Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente passieren kann, kann man eigentlich nur als Profi absehen. Allein der Zeitpunkt, wann welchem Versicherer was gemeldet wird, kann bereits über die Leistungshöhe und damit tausende von Euro entscheiden. Deswegen empfehlen wir professionelle Unterstützung, nicht nur beim Abschluss, sondern auch im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Weiterführende Links
- Unterschied arbeitsunfähig – berufsunfähig – erwerbsunfähig
- Krankentagegeldversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Zuletzt aktualisiert am 03.10.2017 Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente