Welcher Beruf eigentlich in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist, fragen Sie sich? Vereinfacht: Der zuletzt ausgeübte Beruf, als Sie noch gesund waren.

Inhaltsverzeichnis
Welcher Beruf ist versichert?
Aus unserer Beratungspraxis erfahren wir immer wieder die unterschiedlichsten Annahmen und Fragen dazu:
- Gilt der ursprünglich erlernte Beruf als versichert?
- Ist bei jungen Leuten in der Ausbildung oder dem Studium der angestrebte Beruf gemeint?
- Ist nur der Beruf versichert, den man im Versicherungsantrag angegeben hat?
- Oder kommt es auf das alles nicht an, ist einfach jeder Beruf versichert?
Die gesetzliche Definition des versicherten Berufs
Die oben erwähnten Annahmen klingen alle irgendwie logisch, sie treffen aber nicht den Kern. Glücklicherweise gibt es inzwischen eine gesetzliche Definition der Berufsunfähigkeit im § 172 des Versicherungsvertragsgesetz für ab 2008 abgeschlossene BU‘s:
„(1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.“
Das bedeutet: Zuerst müssen Sie mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Anschließend kann die Berufsunfähigkeit eintreten. Manchmal passiert das sogar nur wenige Tage später, wie in unserem traurigsten BU-Leistungsfall. Weiter heißt es im Gesetz:
„(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Was bedeutet das Gesetz?
Frei übersetzt bedeutet diese gesetzliche Regelung auf den Beruf bezogen:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert nicht nur den erlernten Beruf ab, nicht den angestrebten oder nur den im Versicherungsantrag angegebenen Beruf. Vielmehr ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, bevor man berufsunfähig wurde. Mehr noch: Im zuletzt ausgeübten Beruf sind die Tätigkeiten konkret so versichert, wie man sie verrichtet hat, als man noch nicht gesundheitlich beeinträchtigt war.

Welcher Beruf – Sonderfälle
Wenn ein Versicherer in den Versicherungsbedingungen auf die abstrakte Verweisung verzichtet, bringt das zusätzliche Klarheit, welcher Beruf genau versichert ist. Denn ohne diesen Verzicht könnte ein Versicherer unter Umständen die Meinung vertreten, man könne ja noch einen anderen, vergleichbaren Beruf ausüben. Dann könnte er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ablehnen. Zum Glück verzichten die Versicherer inzwischen in den allermeisten neuen Tarifen auf diese Möglichkeit der abstrakten Verweisung.
Sonderfälle gelten für solche Tätigkeiten, bei denen man unterschiedlicher Meinung sein kann, ob es sich überhaupt um einen Beruf handelt. Beispielsweise bei Schülern, Studierenden, Azubis, Hausfrauen. In guten Versicherungsbedingungen ist klar geregelt, dass es sich auch hierbei aus Sicht der Versicherung jeweils um einen versicherten Beruf handelt.
Nimmt der Versicherer Ihren Antrag an? Wenn ja, wie? Mit einer Risikovoranfrage finden Sie es heraus.

Weiterführende Links
- Wann gilt man als berufsunfähig?
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
- Berufsunfähigkeitsversicherung Student
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung Azubi
- Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrau / Hausmann
- „Eine BU-Versicherung kann ich auch noch später abschließen!“
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Zuletzt aktualisiert am 28.03.2022 Welcher Beruf?