Eine „Invitatio“ -Anfrage ist im Versicherungswesen eine Einladung an einen Versicherer zur Abgabe eines Angebots.

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Invitatio ad offerendum
Ein Invitatio ad offerendum, wie es korrekt auf Latein heißt, ist die Einladung zur Abgabe eines Angebots. Was das Zustandekommen eines Versicherungsantrages angeht, ist das eine Alternative zur Stellung eines Antrages.
In der Praxis stellt man als Kunde einem oder mehreren Versicherern die vollständigen Antragsunterlagen zur Verfügung, kennzeichnet sie aber als „Anfrage“. Manche Versicherungsgesellschaften sehen eine solche Auswahlmöglichkeit direkt im Antragsformular vor.

Wozu soll das gut sein?
Wenn man als Kunde nicht weiß, ob die Versicherungsgesellschaft einen wirklich versichern würde, kann man eine solche Invitatio Anfrage stellen. Der Vorteil ist:
- Es handelt sich nicht um einen Antrag. Es kann also nicht zu einem abgelehnten Antrag kommen, der einem anderen Versicherer später eventuell anzuzeigen wäre;
- Als Kunde ist man nicht an das Ergebnis der Anfrage gebunden: Falls man nicht ausdrücklich nochmals zustimmt, kommt kein Vertrag zustande;
- Der antwortende Versicherer ist aber umgekehrt an sein nach einer Invitatio-Anfrage abgegebenes Angebot rechtlich gebunden: Nimmt der Kunde das Angebot an, kann es sich der Versicherer nicht mehr anders überlegen;
- Anders als bei einer Risikovoranfrage erhält man als Kunde also ein rechtsverbindliches Angebot – nur eben nicht anonym.
Nachteile
- Nicht alle Versicherer bearbeiten Invitatio-Anfragen;
- Der Zeitpunkt verschiebt sich, wann man als Kunde (Versicherungsnehmer / versicherte Person) die Richtigkeit seiner Angaben bestätigt. Normalerweise ist das das Datum der Unterschrift unter einem Antrag. Beim Invitatio ist es aber erst die Annahme des von der Versicherungsgesellschaft unterbreiteten Angebotes. Das heißt: In der Zwischenzeit auftretende (Zufalls-) Diagnosen, Erkrankungen und Unfälle müssen dem Versicherer noch nachträglich bis zum Datum der Unterschrift für die Annahme des Angebotes mitgeteilt werden;
- Da eine Anonymität nicht gegeben ist, kann bereits ein nach einer solchen Anfrage erstelltes Erschwernis-Angebot (Risikozuschlag, Leistungsausschluss), aber auch eine Quasi-Ablehnung von der Versicherungsgesellschaft in die „schwarze Liste“ HIS eingemeldet werden. Denn die Zustimmung dazu geben Sie bereits mit Ihrer Unterschrift unter der Anfrage – sofern der Versicherer mit dem HIS überhaupt zusammenarbeitet.
Invitatio in der Praxis
Als Alternative zur anonymisierten Risikovoranfrage kommt ein Invitatio in Frage. Allerdings ist es dann mit der Anonymität vorbei. Man muss also einen guten Grund dafür haben. Zum Beispiel, weil man mit der Risikovoranfrage zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine brauchbaren Ergebnisse erzielen konnte.
Von einem anderen Einsatz bekommen viele Antragsteller gar nicht unbedingt etwas mit:
Angenommen, Sie haben durch eine Risikovoranfrage im Vorfeld abklären lassen, dass Sie nur mit einem Leistungausschluss versichert werden können. Nicht alle Versicherer können eine solche Ausschlussklausel bereits mit der Angebots- und Antragserstellung in die Unterlagen einfügen. Wenn Sie nun Ihren Antrag bei der Versicherungsgesellschaft stellen, kann der Versicherer nicht einfach den Versicherungsschein ausstellen.
Vielmehr wird er Ihnen das abweichende Angebot mit dem Ausschluss „offiziell“ unterbreiten. Er sendet Ihnen alle neuen Unterlagen zu und Sie brauchen nur noch durch eine Annahmeerklärung das Angebot des Versicherers annehmen. Auch wenn nirgendwo das Wort Invitatio fällt, handelt es sich doch darum. Diese Vorgehensweise ist besonders dann nützlich, wenn der Versicherer darauf verzichtet, dass Sie nochmals die Korrektheit Ihrer Angaben bestätigen. Siehe bei Nachteilen Nr. 2.

Weiterführende Links
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Zuletzt aktualisiert am 29.03.2022 Invitatio Anfrage