Helberg Versicherungsmakler
  • +++ Versicherungsmakler als Vertrauensperson im BU-Leistungsfall +++
  • +++ Vor 25 Jahren habe ich meine erste Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt +++
  • +++ Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
  • +++ Anpassungsstörung mit Krankschreibung: Problem beim BU Antrag? +++
Berufsunfähigkeitsversicherung
Header zum Schwerpunktthema Berufsunfähigkeitsversicherung bei Helberg

Was ist eine Invitatio-Anfrage?

 

Eine „Invitatio“ -Anfrage ist im Versicherungswesen eine Einladung an einen Versicherer zur Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots.



Invitatio ad offerendum

Invitatio ad offerendum, wie es im Lateinischen korrekt heißt, ist die Einladung zur Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots. Bezogen auf einen Versicherungsvertrag ist dies eine Alternative zur Antragstellung.

In der Praxis stellt der Kunde einem oder mehreren Versicherern die vollständigen Antragsunterlagen zur Verfügung, bezeichnet diese aber als „Anfrage“. Einige Versicherer sehen diese Auswahlmöglichkeit direkt im Antragsformular vor.

Invitatio: Einladung zur Abgabe eines Angebotes.
Invitatio: Einladung zur Abgabe eines Angebotes. In manchen Versicherungsanträgen einfach zum Ankreuzen.

Wozu soll das gut sein?

Wenn man als Kunde nicht weiß, ob die Versicherungsgesellschaft einen wirklich versichern würde, kann man eine solche Invitatio-Anfrage stellen. Die Vorteil sind:

  • Es handelt sich nicht um einen Antrag. Es kann also nicht zu einem abgelehnten Antrag kommen, der später eventuell bei einem anderen Versicherer anzuzeigen wäre;
  • Der Kunde ist an das Ergebnis der Anfrage nicht gebunden: Wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich zustimmen, kommt kein Vertrag zustande;
  • Umgekehrt ist der antwortende Versicherer an sein auf eine Invitatio-Anfrage abgegebenes Angebot rechtlich gebunden: Nimmt der Kunde das Angebot an, kann der Versicherer seine Meinung nicht mehr ändern;
  • Im Gegensatz zur Risikovoranfrage erhält der Kunde also ein rechtsverbindliches Angebot – allerdings nicht anonym.

Nachteile des Invitatio Verfahrens

  1. Nicht alle Versicherer bearbeiten Invitatio-Anfragen;
  2. Der Zeitpunkt, zu dem der Kunde (Versicherungsnehmer / versicherte Person) die Richtigkeit seiner Angaben bestätigt, wird verschoben. Normalerweise ist dies das Datum der Unterschrift auf dem Antrag. Bei Invitatio ist es aber erst die Annahme des von der Versicherungsgesellschaft unterbreiteten Angebots. Das bedeutet, dass zwischenzeitlich auftretende (Zufalls-) Diagnosen, Erkrankungen und Unfälle dem Versicherer bis zum Datum der Unterschrift zur Annahme des Angebotes nachgemeldet werden müssen;
  3. Da die Anonymität nicht gewährleistet ist, kann bereits ein nach einem solchen Antrag erstelltes Erschwernis-Angebot (Risikozuschlag, Leistungsausschluss), aber auch eine Ablehnung vom Versicherer in die „schwarze Liste“ HIS eingemeldet werden. Denn die Einwilligung dazu geben Sie bereits mit Ihrer Unterschrift unter der Anfrage – sofern der Versicherer überhaupt mit dem HIS zusammenarbeitet.

Invitatio in der Praxis

Als Alternative zur anonymen Risikovoranfrage kommt ein Invitatio in Frage. Allerdings ist die Anonymität dann nicht mehr gegeben. Man muss also einen guten Grund dafür haben. Zum Beispiel, weil man mit der Risikovoranfrage zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine brauchbaren Ergebnisse erzielen konnte.

Von einem anderen Einsatz bekommen viele Antragsteller gar nicht unbedingt etwas mit:

Nehmen wir an, Sie haben durch eine Risikovoranfrage vorab klären lassen, dass Sie nur mit einem Leistungsausschluss versichert werden können. Nicht alle Versicherer sind in der Lage, bereits bei der Angebots- und Antragserstellung eine solche Ausschlussklausel in die Unterlagen aufzunehmen. Wenn Sie nun Ihren Antrag beim Versicherer stellen, kann dieser nicht einfach den Versicherungsschein ausstellen.

Vielmehr wird er Ihnen „offiziell“ das abweichende Angebot mit dem Ausschluss unterbreiten. Er schickt Ihnen alle neuen Unterlagen zu und Sie müssen das Angebot des Versicherers nur noch durch die Unterschrift auf einer Annahmeerklärung annehmen. Auch wenn nirgendwo das Wort Invitatio auftaucht, handelt es sich um eine solche. Dieses Verfahren ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Versicherer darauf verzichtet, dass Sie die Richtigkeit Ihrer bisherigen Angaben nochmals bestätigen. Siehe oben bei Nachteilen Nr. 2.


Hier bekommen Sie folgende Unterstützung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.


Anfrage stellen

    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).

    Zuletzt aktualisiert am 04.04.2024 Invitatio Anfrage