Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man eine oder mehrere grundlegende menschliche Fähigkeiten verliert: Zum Beispiel Sehen, Sprechen, Hände gebrauchen. Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen also extrem sein.
Inhalt
- Grundfähigkeits-Versicherung – noch nie gehört?
- Was für Grundfähigkeiten sind in einer Grundfähigkeits-Versicherung versichert?
- Für welche Dauer müssen die Fähigkeiten verloren sein?
- Was kommt vor dem Verlust von Grundfähigkeiten?
- Was kostet eine Grundfähigkeits-Versicherung im Vergleich zu BUV und EUV?
- Für wen und wann ist eine Grundfähigkeits-Versicherung geeignet?
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Grundfähigkeitsversicherung – noch nie gehört?
Wenn Sie den Ausdruck Grundfähigkeitsversicherung noch nie gehört haben, ist das kein Wunder. Denn diese Absicherungsmöglichkeit wird in Deutschland erst seit dem Jahr 2000 angeboten. Manche Versicherer und Vermittler preisen sie als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei hat die Grundfähigkeitsversicherung – ähnlich wie die Dread Disease -Police – keinen direkten Bezug auf eine berufliche Tätigkeit. Vielmehr soll durch die Grundfähigkeitsversicherung der Verlust grundlegender menschlicher Fähigkeiten abgesichert werden. Auf die Auswirkungen auf den Beruf kommt es nicht an.
Was für Grundfähigkeiten sind in einer Grundfähigkeitsversicherung versichert?
Jeder der bislang wenigen Anbieter kann sich selber einen Fähigkeitenkatalog ausdenken, den er absichern will. Manche Anbieter unterscheiden die Fähigkeiten in unterschiedliche Kategorien: Um eine Leistung zu erhalten, reicht in der einen Kategorie der Verlust einer einzigen Fähigkeit, während aus einer anderen Kategorie gleich drei Fähigkeiten verloren gegangen sein müssen. Erste Anbieter verzichten auf eine solche Kategorisierung und bieten stattdessen unterschiedliche Leistungspakete mit der Möglichkeit an, Zusatzleistungen hinzu zu buchen.
Beispiel für Grundfähigkeiten, deren Verlust versichert sein kann:
- Sehen
- Hören
- Sprechen
- Geistige Leistungsfähigkeit
- Eigenverantwortliches Handeln
- Herzfunktion
- Lungenfunktion
- Sitzen
- Schreiben
- Gebrauch der Hände
- Gehen
- Treppensteigen
- Stehen
- Knien oder Bücken
- Gleichgewicht
- Gebrauch eines oder beider Arme
- Heben und Tragen
- Autofahren
- Pflegebedürftigkeit
- Schwere Depression
Jede dieser Grundfähigkeiten wird wiederum von jedem Anbieter nach eigenen Maßstäben konkretisiert. Denn unter „Gebrauch der Hände“ kann man sich ja zunächst sehr viel vorstellen. Daher hier einmal zwei mögliche Konkretisierungen zu diesen einen Punkt.
Anbieter A:
„Hände gebrauchen
Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.“
Anbieter B:
„Hand- und Fingerfertigkeit
Die versicherte Person kann nicht mehr mit der rechten oder mit der linken Hand
– einen Wasserhahn auf- und wieder zudrehen oder
– eine Wäscheklammer an einer Wäscheleine auf Hüfthöhe befestigen.“
Wenn Sie also gerade eine Tastatur bedient haben, aber mit keiner Hand mehr einen Wasserhahn auf- oder zudrehen können, sollten Sie bei Anbieter B versichert sein. Wenn es mit der Wäscheklammer noch klappt, aber nicht mehr mit der Tastatur, wäre Anbieter A besser. Ähnlich können sich die Definitionen aller anderen Fähigkeiten im Detail deutlich unterscheiden.

Nicht immer überraschen Versicherungen positiv. Wie wird es bei der Grundfähigkeitsversicherung im Leistungsfall sein? Grafikquelle: colourbox.com
Für welche Dauer müssen die Fähigkeiten verloren sein?
Es liegt auf der Hand, dass die Versicherer einem nicht eine Rente zahlen, weil man einmal ein paar Tage nichts hören konnte. Ab welcher Dauer gilt man dann als Leistungsfall? Auch das ist bei den Anbietern unterschiedlich, teilweise kommt es auch noch auf die jeweilige Fähigkeit an. Bleiben wir beim Beispiel mit den Händen.
Anbieter A:
„Eine Beeinträchtigung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 3 Jahre lang ununterbrochen, mindestens
• eine der in A) oder C) oder
• drei der in B)
beschriebenen Fähigkeiten verliert oder verlieren wird.“
Anbieter B:
„Die versicherte Fähigkeit muss voraussichtlich für mindestens 12 Monate ununterbrochen verloren sein oder sie ist bereits seit 12 Monaten verloren. Der Beginn der 12-Monatsfrist muss in der Laufzeit (…) liegen. Ist eine Fähigkeit bereits seit 12 Monaten verloren, so gilt dies von Beginn an als Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, dass wir in diesem Fall auch rückwirkend leisten.
Eine Besserung für maximal drei Monate gilt nicht als Unterbrechung.“
Was kommt vor dem Verlust von Grundfähigkeiten?
Das ist eine Frage, die sich wohl die wenigsten Verbraucher und Vermittler stellen. Vielleicht haben sich diese Frage selbst die Anbieter von Grundfähigkeitsversicherungen bislang noch nicht gestellt. So kommt es uns jedenfalls vor. Bleiben wir wieder bei dem Beispiel mit den Händen und dem Wasserhahn.
Was muss im Vorfeld passieren, dass man so eingeschränkt ist, dass man mit keiner Hand mehr einen Wasserhahn aufdrehen kann? Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine sich schleichend verschlimmernde Erkrankung, z.B. Gicht? Wenn nicht ein plötzliches Ereignis der Auslöser für den Verlust von Grundfähigkeiten ist, gehen monate-, wenn nicht gar jahrelange allmähliche Einschränkungen voran. Das kann ein langer Zeitraum sein. Viele Betroffene werden vermutlich längst arbeitsunfähig, berufsunfähig oder erwerbsunfähig sein, bevor die Einschränkung so groß ist, dass eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung fällig wird. Wovon sollen die Versicherten dann die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung bezahlen, wenn sie nicht bereits anderweitig ihre Arbeitskraft abgesichert haben? Die staatliche Absicherung reicht bekanntlich nicht aus.

Man muss nicht im Rollstuhl sitzen, um berufsunfähig zu sein. Bildquelle: colourbox.com
Was kostet eine Grundfähigkeitsversicherung im Vergleich zu BUV und EUV?
Eines der häufigst gebrauchten Argumente für eine Grundfähigkeitsversicherung ist der Preis. Das wundert ja auch nicht, denn die Hürde, um überhaupt Leistungen zu bekommen, liegt wesentlich höher, als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) oder auch einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV). Wie das im Detail aussieht, hängt vor allem von dem Beruf ab, den man beim Abschluss des Vertrages ausübt.
Eben das haben wir an Hand der Liste der „gefährlichsten und ungefährlisten“ Berufe probehalber berechnet.
Im September 2017 haben wir dazu Vergleichsberechnungen vorgenommen: Sowohl für die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeits-, wie durch eine Erwerbsunfähigkeits- und eine Grundfähigkeitsrente. Unser Musterkunde ist Arbeitnehmer, am 01.08.1987 geboren, Nichtraucher, normalgewichtig und möchte gerne 1.500 EUR Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-, oder Grundfähigkeitsrente bis zum Alter von 65 Jahren absichern. Keine weiteren Vorgaben, keine Anforderungen an die Qualität der Versicherungsbedingungen bei der BUV und der EUV. Für die Grundfähigkeitsversicherung haben wir Anbieter B aus dem Beispiel oben genommen. Dort führt bereits der Verlust einer von 15 Fähigkeiten plus gesundheitlich begründeter Entzug der Fahrerlaubnis für PKWs (aber nicht wegen Alkohol!) zum Leistungsfall. Dementsprechend zeigt die Tabelle, was der Musterkunde nach der Beteiligung an den Überschüssen monatlich für die Absicherung zahlen müsste.
Beitragsvergleich Berufs-, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeits-Versicherung | Erwerbsunfähigkeits-Versicherung | Grundfähigkeits-Versicherung | |
Beruf | billigster Anbieter | billigster Anbieter | Anbieter B |
Gerüstbauer | 162 € | 60 € | 82 € |
Dachdecker | 162 € | 60 € | 82 € |
Bergleute | 162 € | 58 € | 82 € |
Pflasterer | 153 € | 58 € | 82 € |
Fleischwarenhersteller | 139 € | 55 € | 61 € |
Estrichleger | 139 € | 58 € | 82 € |
Fliesenleger | 139 € | 58 € | 82 € |
Zimmerer | 139 € | 60 € | 61 € |
Maurer | 139 € | 60 € | 82 € |
Stukkateure | 139 € | 60 € | 82 € |
Sprengmeister | 206 € | 114 € | kein Angebot |
Isolierer | 119 € | 60 € | 61 € |
Bauhilfsarbeiter | 206 € | 69 € | 82 € |
Bäcker | 139 € | 60 € | 61 € |
Stauer | 153 € | 60 € | 61 € |
Kapitäne | 58 € | 43 € | 61 € |
Manager | 47 € | 38 € | 61 € |
Architekten | 33 € | 36 € | 61 € |
Vermessungsingenieure | 42 € | 40 € | 61 € |
Apotheker | 33 € | 31 € | 61 € |
Verbandsleiter | 42 € | 36 € | 61 € |
Gießerei-Ingenieur | 42 € | 40 € | 61 € |
Tierärzte | 45 € | 41 € | 61 € |
Rechtsvertreter | 33 € | 31 € | 61 € |
Fertigungsingenieure | 42 € | 31 € | 61 € |
Chemiker | 33 € | 36 € | 61 € |
Maschinenbauingenieur | 39 € | 36 € | 61 € |
Physiker | 33 € | 31 € | 61 € |
Unsere kleine Tabelle zeigt: Die billigste Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist in keinem Fall teurer, als eine Grundfähigkeitsversicherung mit besseren Versicherungsbedingungen. Vor allem Menschen in akademischen Berufen stellt sich wegen der Beitragshöhe überhaupt nicht die Frage, statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder gar eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Für wen und wann ist eine Grundfähigkeitsversicherung geeignet?
Die Grundfähigkeitsversicherungen in ihrer jetzigen Form ist aus unserer Sicht keine sinnvolle Möglichkeit der Arbeitskraftabsicherung. Insbesondere sehen wir sie überhaupt nicht als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Hürde für Leistungen aus den Verträgen liegt so hoch, dass es aus unserer Sicht fraglich ist, ob normale Verbraucher die Beiträge bis dahin überhaupt bezahlen können – falls keine anderweitige Absicherung der Arbeitskraft besteht. Wenn man aber bereits eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat, was soll man dann zusätzlich mit einer Grundfähigkeitsversicherung?
Aus unserer Sicht kommt eine Grundfähigkeitsversicherung eher als ein Baustein der Absicherung von Pflegebedürftigkeit in Frage. Insbesondere, wenn entsprechende Pflegezusatzbausteine mitversichert werden können. Als Verbraucher hat man in diesem Zusammenhang auch eher eine Vorstellung, um welches Absicherungsniveau es bei einer Grundfähigkeitsversicherung eigentlich geht.
Weiterführende Links
- Besser als eine Grundfähigkeits-Versicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung
- Sinnvoller als eine Grundfähigkeits-Versicherung: Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Nutzt viel früher als eine Grundfähigkeits-Versicherung: Krankentagegeldversicherung
Zuletzt aktualisiert am 03.10.2017 Grundfähigkeitsversicherung