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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Dienstunfähigkeitsversicherung eine Alternative zur BUV?

 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) mit „Dienstunfähigkeitsklausel“. Sie soll Beamten einen vereinfachten Anspruch auf Leistungen ermöglichen.

Matthias: "Beamte können in Bezug auf ihr Dienstverhältnis dienstunfähig werden. Aber auch berufsunfähig im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung."

Inhalt

 

Dienstunfähigkeitsversicherung: Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit ist eine gesetzliche Definition im Beamtenrecht. Sie bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherren. Für private Dienstunfähigkeitsversicherungen gibt es hingegen keine gesetzliche Definiton. Die Versicherer nutzen unterschiedliche Klauseln, um auszudrücken, wann man Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitrente hat.

 

Dienstunfähigkeitsklauseln

Eine ansonsten „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch eine darin verwendete Dienstunfähigkeitsklausel („DU-Klausel“) zur Dienstunfähigkeitsversicherung.

Diese Klausel kann beispielsweise lauten:

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Andere Varianten der Dienstunfähigkeitsklausel  lauten zum Beispiel:

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“

oder

„Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“

Auch wenn die Formulierungen ähnlich klingen mögen, können sie doch im Leistungsfall dazu führen, dass der Versicherer die Dienstunfähigkeitsrente zahlen muss, oder auch nicht.

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Weitere Kriterien zur Auswahl der Dienstunfähigkeitsversicherung

Außerdem können folgende Fragen bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rolle spielen:

  1. Besteht der Leistungsanspruch auch bei einer Teil–Dienstunfähigkeit?
  2. Besteht während der Dauer des Beamtenverhältnisses der Leistungsanspruch zusätzlich auch bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit?
  3. Gilt die Regelung auch für Versicherte, die erst nach Vertragsabschluss in die Beamtenlaufbahn eintreten?
  4. Besteht bei Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf ein eigenständiger Leistungsanspruch auf die versicherte Leistung bei Feststellung allgemeiner Dienstunfähigkeit?
  5. Verzichtet der Versicherer bei Beamten auf Probe / Beamten auf Widerruf auf eine während des Bezuges von DU -Versorgungsbezügen auf eine besondere (die Leistungsdauer ggf. verkürzende) zeitliche Leistungsbefristung des Versicherungsschutzes bei Dienstunfähigkeit?
  6. Bestätigt der Versicherer bei versicherten Beamten auf Probe / Beamten auf Widerruf eindeutig, vertraglich auf die Möglichkeit der konkreten Verweisung zu verzichten, wenn dieser vom Dienstherren aufgrund Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen wurde bzw. das Dienstverhältnis widerrufen wurde?
  7. Verzichtet der Versicherer im Rahmen der DU–Regelung auf weitere Bedingungsregelungen die die Streitanfälligkeit des Vertrages ggf. erhöhen können?

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Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung?

„Ein Beamter wird nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.“ In Kollegenkreisen hören wir häufiger, dass Beamte nicht berufsunfähig werden können, sondern höchstens dienstunfähig. In Bezug auf das Dienstverhältnis mit dem Dienstherrn trifft das auch zu. Hingegen gelten in Bezug auf den Vertrag mit einem privaten Versicherer die Regelungen des Versicherungsvertrags und die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Demnach kann natürlich auch ein Beamter oder eine Beamtin berufsunfähig im Sinne des Versicherungsvertrages sein und einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) haben. Es erfolgt allerdings eine Prüfung wie bei „normalen“ Angestellten. Ob der Beamte für seinen Dienstherren als dienstunfähig gilt, interessiert den BU-Versicherer dann nicht.

Eine Berufsunfähigkeitsrente für Beamte oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Grafikquelle: colourbox.com

Eine Berufsunfähigkeitsrente für Beamte oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Grafikquelle: colourbox.com


Ein großer deutscher Lebensversicherer beschreibt das so:

„Die Bescheinigung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherren bedeutet nicht automatisch auch eine bestehende Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen. Die Vorlage der Dienstunfähigkeitsbescheinigung allein reicht deshalb nicht zur Anspruchsbegründung aus. Die Prüfung durch uns erfolgt davon unabhängig entsprechend der Bedingungen.

Entstehen Nachteile für Beamte, die eine Berufsunfähigkeits- anstatt einer Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?

Erfahrungsgemäß nein. Sollte Dienstunfähigkeit im Sinne der beamtenrechtlichen Bestimmungen vorliegen, so liegt in den meisten Fällen auch Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor. Die Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwar unterschiedlich definiert, jedoch kommt dem oftmals wegen der Schwere der Erkrankung oder der beruflichen Qualifikation keine Bedeutung zu. Im Rahmen der Leistungsprüfung werden die medizinischen Feststellungen und Gutachten aus dem Dienstunfähigkeitsverfahren berücksichtigt.“

Demzufolge sehen wir die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Jedoch keinesfalls als einzig richtige Absicherungsmöglichkeit für Beamte. Das liegt nicht zuletzt an den strikten Begrenzungen der Absicherungshöhe und -Dauer. Letztlich haben wir auch den Eindruck, dass die Risikoprüfung der DU-Anbieter noch strikter ist, als die der BU-Anbieter.

 

Gibt es weitere Unterschiede zwischen der Dienstunfähigkeits- und der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Abzüge wie Steuern und Weiterzahlung der privaten Krankenversicherung sind bei der Dienstunfähigkeitsversicherung wie bei der BU-Versicherung geregelt. Allerdings ist uns keine Möglichkeit bekannt, eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch als Basisrente oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abzuschließen. Das bedeutet: Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung sind aus bereits versteuertem Entgelt zu leisten. Im Gegenzug findet im Leistungsfall nur eine anteilige Besteuerung des Ertragsanteils statt.

 

Weiterführende Links:

 

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    Zuletzt aktualisiert am 03.10.2017 Dienstunfähigkeitsversicherung