Muss man die Berufsunfähigkeitsrente versteuern? Wenn ja, in welcher Höhe? Das hängt davon ab, in welcher „Schicht“ man sie abgeschlossen hat.

Inhaltsverzeichnis
Kennen Sie das 3-Schichten-Modell?
Nein, dabei geht es nicht um Fragen der Bekleidung. Vielmehr gilt das 3-Schichten-Modell seit dem Jahr 2005 für den Bereich der Altersversorgung. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde es eingeführt. Die vielen verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge (und damit auch der Berufsunfähigkeitsversicherung) werden seitdem in drei Schichten eingeteilt. Von der Schicht hängt ab, wie man eine Berufsunfähigkeitsrente versteuern muss:
- Schicht 1 dient der Basisversorgung. Dazu gehören die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Versorgungswerke der Freiberufler, der landwirtschaftlichen Alterskassen und die als „Rürup-Rente“ bekannten Basisrenten privater Lebensversicherer. Das Hauptmerkmal dieser Renten: Sie sind allesamt nicht beleihbar, nicht vererbar, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Weiteres gemeinsames Merkmal: Die Beiträge dazu kann man steuerlich geltend machen, im Gegenzug werden die Renten bei der Auszahlung nachgelagert besteuert. Liegt der Rentenbeginn beispielsweise im Jahr 2023 sind auf 83% der Rente Steuern zu zahlen. Der Prozentsatz wird für später beginnende Renten nach und nach angehoben und erreicht im Jahr 2040 100%.
- Schicht 2 wird die Schicht der kapitalgedeckten Zusatzversorgung genannt. Dazu gehören die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die „zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz“, besser bekannt als Riester-Rente. Auch hierbei werden an die Produkte bestimmte Anforderungen gestellt, so kann bei der Riesterrente beispielsweise nur ein kleiner Anteil von 30% zu Beginn der Rente als Kapital entnommen werden. Sowohl Renten aus der bAV als auch Riesterrenten sind in der Auszahlungsphase in der Regel zu 100% zu versteuern.
- Schicht 3 ist die Schicht der privaten Altersvorsorge: Es gibt keine bis kaum staatlichen Vorgaben für die Produkte. Die Beiträge sind aus bereits versteuertem Entgelt zu zahlen, dafür sind beispielsweise Renten aus privaten Rentenversicherungen und eben auch private Berufsunfähigkeitsversicherungen nur zu einem relativ kleinen Teil, nämlich dem Ertragsanteil, zu besteuern.

Berufsunfähigkeitsrente versteuern
Jede Medaille hat zwei Seiten. Vielleicht kommt das nirgendwo besser zum Ausdruck, als im Bereich der Besteuerung von Renten aus den oben genannten unterschiedlichen Schichten.
BU Rente aus Schicht 1 versteuern
Berufsunfähigkeitsrenten aus Schicht 1 sind mit dem sogenannten „Besteuerungsanteil“ zu versteuern. Dieser ist wiederum abhängig von dem Jahr, in dem die Berufsunfähigkeitsrente erstmals ausgezahlt wird. In 2023 sind beispielsweise 83% der BU-Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Würde die BU-Rente erstmals 2024 beginnen, läge der Besteuerungsanteil bereits bei 84%. Er steigt weiter um 1 Prozent pro Jahr, bis er ab 2040 bei 100% liegt. Weitere Details dazu finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG) unter § 22 Nr. 1 S. 3 a aa.
Berufsunfähigkeitsrente versteuern aus Schicht 2
Kommt die Berufsunfähigkeitsrente aus der betrieblichen Altersversorgung, gibt es unterschiedliche Besteuerungsmöglichkeiten. Ob Ihr Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge geschlossen wurde, erkennen Sie daran, dass Ihr Arbeitgeber in diesem Fall Versicherungsnehmer der Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Sie sind dann „nur“ die versicherte Person.
Falls Ihre Berufsunfähigkeitsrente noch aus einer alten 40 b Direktversicherung stammt (gemeint ist § 40 b des EKStG in alter Fassung), wird die BU-Rente mit dem Ertragsanteil besteuert. Siehe dazu BU-Rente aus Schicht 3.
Kommt Ihre Berufsunfähigkeitsrente hingegen aus einer jüngeren Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach § 3 63 EStG, ist die BU-Rente in aller Regel in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
BU Rente aus Schicht 3 versteuern
Wie oben erwähnt, wird eine BU-Rente aus Schicht 3 nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Weil das mit der Ertragsanteilbesteuerung nicht so leicht durchschaubar ist, hier eine kleine Tabelle dazu. Die Höhe des Teils der BU-Rente, auf den Steuern zu zahlen sind, hängt auch von der maximal möglichen Laufzeit der BU-Rente ab.
Ertragsanteil: | |
Berufsunfähig mit 35, maximale BU-Rente bis 67: | 32% |
Berufsunfähig mit 45, maximale BU-Rente bis 67: | 23% |
Berufsunfähig mit 55, maximale BU-Rente bis 67: | 14% |
Berufsunfähig mit 60, maximale BU-Rente bis 67: | 8% |
Die ganze Liste zur Ertragsanteilbesteuerung finden Sie in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Da von dem zu versteuernden Betrag noch der Grundfreibetrag abgezogen wird (im Jahr 2023 10.908 € für Ledige / 12 = 909 € im Monat), kann es defacto auch auf 0 € Steuern hinaus laufen. Natürlich kommt es dabei auch darauf an, ob man noch weitere Einnahmen aus anderen Quellen hat (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, 450 €-Job etc.).
Weiterführende Links
- Steuererklärung: Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen
- Kombivertrag Berufsunfähigkeitsversicherung plus Altersvorsorge?
- Berufsunfähigkeitsrente und Krankenkassenbeitrag
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Zuletzt aktualisiert am 03.01.2023 Berufsunfähigkeitsrente versteuern