Müssen Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsrente einen Krankenkassenbeitrag zahlen? Das hängt davon ab, ob Sie als Berufsunfähiger freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied einer Krankenkasse werden. Wenn es soweit ist, führt die Kasse eine Statusprüfung durch. Wer privat krankenversichert ist, muss seine Beiträge immer weiterzahlen.

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Berufsunfähigkeitsrente und private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert und nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist die Frage nach weiterer Beitragszahlung relativ einfach zu beantworten: Auch wenn Sie aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente bekommen, also berufsunfähig sind, müssen Sie die Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung in voller Höhe weiterzahlen.
Eine Änderung kann es lediglich für die Krankentagegeldversicherung geben. So ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit (nach der Definition des Krankentagegeldversicherers) ein Grund für den Krankentagegeld-Versicherer, das Versicherungsverhältnis zu beenden. Damit entfällt natürlich auch die Pflicht zur Beitragszahlung für die Krankentagegeldversicherung.
Tipp: Setzen Sie die Krankentagegeldversicherung in Form einer Anwartschaftsversicherung fort. So können Sie den Versicherungsschutz wieder aufleben lassen, falls Sie nur vorübergehend berufsunfähig sein sollten.

Berufsunfähigkeitsrente und Krankenkassenbeitrag
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (wie Techniker, Barmer, AOK usw.) sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es mit der weiteren Beitragszahlung bei Berufsunfähigkeit aussieht.
Krankenkassenbeitrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus betrieblicher Altersvorsorge
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge versichert ist, ist die BU-Rente in voller Höhe mit dem vollen Beitragssatz beitragspflichtig. Im Jahr 2023 gilt ein Freibetrag in Höhe von 169,75 Euro. Der Beitrag für die Krankenkasse wird in der Regel direkt von der Rente abgezogen.
Krankenkassenbeitrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus privatem Vertrag
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente aus einem privat abgeschlossenen Vertrag stammt, führt die Krankenkasse bzw. die Deutsche Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durch.
Entweder werden Sie als versicherungspflichtiges Mitglied eingestuft. Dann brauchen Sie keinen Krankenkassenbeitrag auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie auch eine Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten.
Oder die Krankenkasse stuft Sie als freiwilliges Mitglied ein. Dann können auf die BU-Rente sogar Krankenkassenbeiträge mit dem vollen Beitragssatz fällig werden.
Ob Sie so oder so eingestuft werden, hängt auch davon ab, ob Sie noch einen Job für mehr als 450.- € / Monat (seit 01.10.2022: 510.- € / Monat) haben und wie hoch Ihre Einnahmen aus anderen Quellen sind.

Weiterführende Links
- Vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente
- Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparen?
- Wann gelte ich als berufsunfähig?
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Zuletzt aktualisiert am 10.05.2023 Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeitrag Krankenversicherung