Die Dienstunfähigkeitsklausel macht aus einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Nur ist Beamter nicht gleich Beamter und Klausel nicht gleich Klausel.

Inhaltsverzeichnis
Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte: Auf Widerruf, auf Probe, oder auf Lebenszeit?
Noch bevor Sie sich mit verschiedenen Dienstunfähigkeitsklauseln (DU-Klausel) auseinandersetzen, geht es um Ihren Beamtenstatus.
- Beamte auf Lebenszeit (BaL) erwerben Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit nach einer 60-monatigen Wartezeit (außer bei einem Dienstunfall, da ohne Wartezeit). Beamte auf Lebenszeit werden dann in den Ruhestand versetzt und beziehen von ihrem Dienstherren ein Ruhegehalt. Die amtsunabhängige Mindestversorgung für Bundesbeamte lag im Jahr 2016 beispielsweise bei 1.604 Euro / Monat. Pro weiteres Dienstjahr steigt das Ruhegehalt weiter. Nach 40 Jahren Dienstzeit ist das Maximum von 71,75 % des letzten Gehalts erreicht.
- Beamte auf Widerruf (BaW) und Beamte auf Probe (BaP) erwerben hingegen keine Versorgungsansprüche. Wenn sie dauerhaft erkranken oder aufgrund eines privaten Unfalls dienstunfähig werden, werden sie entlassen und in der Deutschen Rentenversicherung nachversichert.

Statt Dienstunfähigkeit Versetzung oder Teildienstunfähigkeit
Ausschließlich der Dienstherr entscheidet, ob ein Beamter oder eine Beamtin in den Ruhestand versetzt wird. Bis zur Entscheidung haben Beamte Anspruch auf volle Dienstbezüge. Der Dienstherr kann den Beamten aber auch anderweitig einsetzen oder versetzen. Erfolgt das beim gleichen Dienstherrn, dem gleichem Endgrundgehalt und erfüllbaren gesundheitlichen Anforderungen, ist das sogar ohne Zustimmung des Beamten möglich.
Oder der Dienstherr erklärt den Beamten nur für teildienstunfähig. Dann erhält der Beamte nur anteilige Bezüge. Solche verschiedenen Szenarien können sich auch auf den Wortlaut der Dienstunfähigkeitsklausel auswirken.

Echte, unvollständige oder unechte DU-Klausel?
Vor Jahren wurde einmal versucht, die unterschiedlichen Dienstunfähigkeits- ( DU-) Klauseln zu klassifizieren. Das erfolgte in „echte“, „unvollständige“ und „unechte“ DU-Klauseln.
Die „Echte Dienstunfähigkeitsklausel“
Nur die „echte“ sollte die einzig wahre Dienstunfähigkeitsklausel sein. Denn nur sie könne sicherstellen, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer sich 1:1 an die Entscheidung des Dienstherren hält. Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung = Anerkennung der Berufsunfähigkeit, so die Kurzform.
Die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel (oder auch „Beamtenklausel“) solle so lauten: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“ Da sowohl Versetzung, als auch Entlassung genannt werden, gelte sie gleichermaßen für BaL, BaW und BaP.
Die „Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel“
Wie man Beamtenanwärter wie BaW und BaP mal eben vom Versicherungsschutz ausklammert, zeige die „unvollständige“ Dienstunfähigkeitklausel: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“
Da Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen werden, haben sie keinen Vorteil durch diese DU-Klausel. Außerdem erhalten sie auch kein Ruhegeld. Mit einer solchen Klausel sind sie ganz darauf angewiesen, normal als berufsunfähig zu gelten, um Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
Die „Unechte Dienstunfähigkeitsklausel“
Wie man Beamte für blöd verkauft, zeige die „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel: „Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“
Immerhin taucht das Wort „Dienstunfähigkeit“ im Text auf. Diese Formulierung sagt allerdings nichts anderes aus, als dass der Beamte berufsunfähig sein müsse, um Leistungen zu erhalten. Im Grunde genommen handelt es sich um eine ganz normale Berufsunfähigkeitsversicherung.
DU-Klausel für Beamte. Aber mit welchem Beruf?
Beamter ist nur der Berufsstatus, wie z.B. Angestellter. Welchen Beruf üben Sie als Beamter oder Beamtin aus? Verwaltungsbeamter, Lehrer, Arzt, Polizeibeamter, Soldat, Staatsanwalt, Beamter im feuerwehrtechnischen Dienst, Vollzugsbeamter…? Was für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, was für eine Dienstunfähigkeitsklausel Sie brauchen, hängt nicht nur vom Beamtenstatus, sondern auch von Ihrem genauen Beruf ab.
Allgemeine oder spezielle Dienstunfähigkeitsklausel
Neuere Klassifizierungen unterscheiden eher allgemeine Dienstunfähigkeitsklauseln für Beamte in „normalen“ Berufen und spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln für Beamte in besonderen Berufen: Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte, Soldaten und – Achtung: Richter. Richter sind zwar unabhängig und damit eben keine Beamte, fallen in der Berufsunfähigkeitsversicherung aber oft unter den Beamtenstatus.
Für diese Berufe gibt es spezielle DU-Klauseln – aber nur bei wenigen Anbietern.

Weiterführende Links
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte – und Dienstunfähigkeit?
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Zuletzt aktualisiert am 09.04.2022 Dienstunfähigkeitsklausel