Wie und ob man im Rahmen der Steuererklärung auch Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) absetzen kann, hängt davon ab, um was für eine Art von Vertrag es sich handelt.

Inhaltsverzeichnis
Kennen Sie das 3-Schichten-Modell?
Nein, dabei geht es nicht um Fragen der Bekleidung. Vielmehr gilt das 3-Schichten-Modell seit dem Jahr 2005 für den Bereich der Altersversorgung. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde es eingeführt. Die vielen verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge (und damit auch der BU -Versicherung) werden seitdem wie folgt in drei Schichten eingeteilt:
- Schicht 1 dient der Basisversorgung. Dazu gehören die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Versorgungswerke der Freiberufler, der landwirtschaftlichen Alterskassen und die als „Rürup-Rente“ bekannten Basisrenten privater Lebensversicherer. Das Hauptmerkmal dieser Renten: Sie sind allesamt nicht beleihbar, nicht vererbar, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Weiteres gemeinsames Merkmal: Die Beiträge dazu kann man steuerlich geltend machen, im Gegenzug werden die Renten bei der Auszahlung nachgelagert besteuert. Liegt der Rentenbeginn beispielsweise im Jahr 2022 sind auf 82 Prozent der Rente Steuern zu zahlen. Der Prozentsatz wird für später beginnende Renten nach und nach angehoben und erreicht im Jahr 2040 100 Prozent.
- Schicht 2 wird die Schicht der kapitalgedeckten Zusatzversorgung genannt. Dazu gehören die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die „zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz“, besser bekannt als Riester-Rente. Auch hierbei werden an die Produkte bestimmte Anforderungen gestellt, so kann bei der Riesterrente beispielsweise nur ein kleiner Anteil von 30% zu Beginn der Rente als Kapital entnommen werden. Sowohl Renten aus der bAV als auch Riesterrenten sind in der Auszahlungsphase zu 100% zu versteuern.
- Schicht 3 ist die Schicht der privaten Altersvorsorge: Es gibt keine bis kaum staatlichen Vorgaben für die Produkte. Die Beiträge sind aus bereits versteuertem Entgelt zu zahlen, dafür sind beispielsweise Renten aus privaten Rentenversicherungen und eben auch private Berufsunfähigkeitsversicherungen nur zu einem relativ kleinen Teil, nämlich dem Ertragsanteil, zu besteuern.
Steuererklärung: Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen
Wie man in der Steuererklärung Beiträge zur BU -Versicherung absetzen kann, hängt davon ab, in welcher Schicht der Vertrag läuft.
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Schicht 1 absetzen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Schicht 1 kann nur eine Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) sein. Das Lieblingsprodukt mancher Finanzvertriebe mit 3 bis 4 Buchstaben. Maximal 50 Prozent des Beitrages dürfen auf die BUZ entfallen, der Rest des Geldes geht in die Altersvorsorge. Im Jahr 2022 können Ledige bis zu 24.101 Euro an Beiträgen steuerbegünstigt in die Basisrente stecken, Ehepaare bis zu 48.202 Euro. Vom gezahlten Beitrag (Rente + BUZ) können dann im Jahr 2022 94% als Vorsorgeaufwand steuermindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Schicht 2 absetzen
Eine richtige Berufsunfähigkeitsversicherung aus Schicht 2 kann nur im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) laufen. Denn Riesterrenten dürfen keine BUZ enthalten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der bAV erkennen Sie daran, dass der Vertrag auf den Namen des Arbeitgebers läuft. Der Arbeitnehmer ist nur versicherte Person. Der Steuervorteil ergibt sich durch einen Abzug bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber direkt abführt. Die exakten Zahlen kann man der Gehaltsabrechnung entnehmen. Bei der Einkommensteuererklärung muss man deshalb die Beiträge zur BU-Versicherung über den Arbeitgeber nicht nochmals angeben.
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Schicht 3 absetzen
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung aus Schicht 3 kann man selbst abschließen. Man braucht dafür keinen Arbeitgeber und muss die BU auch nicht an einen Sparvertrag koppeln. Die Beiträge können als sonstige Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen geltend gemacht werden. Allerdings ist der Höchstbetrag für solche Vorsorgeaufwendungen gedeckelt: Auf 1.900 EUR für Arbeitnehmer und 2.800 EUR für Selbstständige. Da in diesen Topf auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören, wirken sich die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Praxis oftmals nicht steuermindernd aus.

Der Rohrkrepierer
Wohin es führen kann, wenn der Staat allzu große Vorgaben für Produkte macht, zeigt das Beispiel der staatlich geförderten Berufsunfähigkeitsversicherung (gBU). Die wurde großmundig im Jahr 2014 durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) eingeführt.
Die gBU sollte zwei große Vorteile haben: Erstens sollte man die Beiträge zu dieser Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen, also vollständig steuerlich geltend machen, können. Zweitens sollten die Anbieter die Berufsunfähigkeitsrente lebenslang zahlen. Letzteres macht die Absicherung für die Anbieter geradezu unkalkulierbar.
Infolgedessen hat sich unseres Wissens bis jetzt (Sommer 2022) noch kein Anbieter in Deutschland gefunden, der eine gBU überhaupt anbietet.
Weiterführende Links:
- Die Berufsunfähigkeitsrente versteuern
- Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparen?
- Kombivertrag Berufsunfähigkeitsversicherung plus Altersvorsorge?
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Zuletzt aktualisiert am 30.06.2022 Steuererklärung Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen