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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Bekommt man den Beitrag zurück, wenn man nicht berufsunfähig wird?

 

Die Frage klingt verständlich: Bekommt man von der Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich den Beitrag zurück, wenn man nicht berufsunfähig wird? Die Antwort lautet meistens: Nein.

Anja: "Geld zurück gibt es aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann, wenn Sie mehr als nötig eingezahlt haben."

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Wie finanziert sich eine Versicherungsgesellschaft?

Das Geld für die Berufsunfähigkeitsrenten der Versicherten finanzieren die Unternehmen aus den Beiträgen der Kunden, die gesund bleiben. Rund 75 Prozent der arbeitenden Menschen werden schließlich nicht berufsunfähig.

Aber eben rund jeder vierte Arbeitnehmer muss vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in Rente gehen. Für heute 20-Jährige soll die Wahrscheinlichkeit, bis 65 berufsunfähig zu werden, sogar bei rund 40% liegen, so Statista.

Beitrag zurück? Wie soll das funktionieren, bei dieser Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden?
Beitrag zurück? Wie soll das funktionieren, bei dieser Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden?

Mancher Arbeitnehmer oder Selbstständige ist nur zeitlich begrenzt für zwei oder drei Jahre berufsunfähig, etwa nach einer schwereren Krankheit.

Für andere Berufstätige endet das Arbeitsleben dauerhaft, weil sie nicht nur berufsunfähig werden, sondern es auch bleiben. Der Versicherer muss dann jahrelange Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente finanzieren.


Beitrag zurück? Eine Milchmädchenrechnung

Nehmen wir einmal an, nur ein Kunde eines Versicherers wird berufsunfähig und bekommt eine monatliche BU-Rente von 1.500 €. Der Versicherte selber zahlt wegen der Beitragsbefreiung nichts mehr für seinen Schutz. 30 andere Kunden müssten dann jeweils 50 € im Monat zahlen, um diese 1.500 € zu finanzieren – wenn der Versicherer keine Kosten hätte, keine Rücklagen bilden müsste, keinen Gewinn zu machen bräuchte.

In aller Regel wird der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig verbraucht. Es gibt kein Geld zurück. Übrigens, ähnlich wie in der Gebäudeversicherung: Da gibt es die Beiträge ja auch nicht zurück, wenn das Haus einfach nicht brennt…


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Zwei Möglichkeiten, um doch noch den „Beitrag zurück“ zu bekommen

Falls Sie nicht berufsunfähig werden – wollen Sie dann auf jeden Fall den Beitrag zurück, zumindest einen Teil? Da gibt es doch noch zwei Möglichkeiten:

  1. Überlassen Sie dem Versicherer Ihren Anteil an der Überschussbeteiligung und zahlen Sie den vollen garantierten Beitrag. Die Überschüsse werden angespart. Durch den Zinseszinseffekt (wenn es denn welche gäbe) oder Wertsteigerungen im Anlagebereich (z.B. bei Aktienfonds) bildet sich zum Ablauf des Vertrages eine  – nicht garantierbare – Summe, die Sie sich dann auszahlen lassen können. Siehe auch unter Bruttobeitrag, Nettobeitrag, Garantiebeitrag, Zahlbeitrag – was heißt das?;
  2. Statt einer Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) schließen Sie eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ab. Dann wird ein Teil Ihrer Beiträge in der Lebensversicherung oder Rentenversicherung angespart und ein anderer Teil finanziert das Risiko, berufsunfähig zu werden. Zum Vertragsende erhalten Sie das angesparte Kapital aus der Lebens- oder Rentenversicherung.

Allein schon aus Gründen der Flexibilität (vielleicht ist nicht immer Geld zum Sparen da) raten wir weder zum einen, noch zum anderen. Trennen Sie Sparvorgang und Risikoabsicherung, bleiben Sie flexibel.



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    Zuletzt aktualisiert am 02.01.2023 Beitrag zurück?