Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparen? Das geht. Entweder, wenn man die Beiträge bezahlt, oder wenn man die Berufsunfähigkeitsrente bekommt. Nur beides klappt nicht.

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Vorne oder hinten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparen?
„In Deutschland kann man alles verkaufen, wenn man bloß damit Steuern sparen kann“, soll einmal jemand gesagt haben, der sich damit auskennt. Und so wundert es vielleicht nicht, dass selbst eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unter Aspekten der Steuerersparnis betrachtet und angeboten wird.
Dabei folgt unser Steuersystem im Bereich Renten-, Lebensversicherungen und eben auch Berufsunfähigkeitsversicherungen einem relativ klaren Prinzip: Entweder kann man vorne beim Einzahlen Steuern sparen ODER hinten bei der Auszahlung. Nur beides geht halt nicht.
Bei der Einzahlung in die Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparen
Vorne, beim Einzahlen der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann man beispielsweise Steuern sparen bei:
- der „Rürup“-, bzw. Basis-Rente mit BUZ (Schicht 1);
- der Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV, Schicht 2).
Die Folge: Dann werden im Gegenzug bis 100% der Berufsunfähigkeitsrente bei der Auszahlung besteuert. Das wiederum bedeutet: Entsprechend höher muss man die BU-Rente versichern, denn es bleiben Netto vielleicht nur 70% davon übrig.
Bei der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente Steuern sparen
Hinten, bei der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente kann man Steuern sparen bei:
- der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aus Schicht 3.
Die Folge: Wer aus bereits versteuertem Entgelt seine Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt (also als Privatperson eine „ganz normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt), braucht bei der Auszahlung nur auf den Ertragsanteil Steuern zahlen.
Wie hoch dieser Ertragsanteil ist, richtet sich danach wann man berufsunfähig wird und wie lange maximal die BU-Rente gezahlt wird. Also muss man nur auf einen kleinen Teil der BU-Rente Steuern zahlen. Falls man nicht sogar unterhalb des Freibetrages bleibt. Eine private Berufsunfähigkeitsrente kann also niedriger versichert werden als eine betriebliche oder Basis-BUV.

Ertragsanteilbesteuerung der Berufsunfähigkeitsrente
Weil das mit der Ertragsanteilbesteuerung nicht so leicht durchschaubar ist, hier eine kleine Tabelle dazu. Die Höhe des Teils der BU-Rente, auf den Steuern zu zahlen sind, hängt von der maximal möglichen Laufzeit der BU-Rente ab.
Ertragsanteil: | |
Berufsunfähig mit 35, maximale BU-Rente bis 67: | 32% |
Berufsunfähig mit 45, maximale BU-Rente bis 67: | 23% |
Berufsunfähig mit 55, maximale BU-Rente bis 67: | 14% |
Berufsunfähig mit 60, maximale BU-Rente bis 67: | 8% |
Lesebeispiel: Wenn Sie mit 55 Jahren berufsunfähig werden und Ihr BU-Vertrag eine Leistungsdauer bis Alter 67 vorsieht, brauchen Sie nur auf 14% Ihrer Berufsunfähigkeitsrente Einkommenssteuer zu zahlen.
Die ganze Liste zur Ertragsanteilbesteuerung finden Sie in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
Schicht was?
Ihnen sagt das mit Schicht 1, Schicht 2, Schicht 3 nichts? Dann lesen Sie den Artikel „Steuererklärung: Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen„.
Es gibt viele wichtige Kriterien zur Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Vertrag würden wir eher nicht von steuerlichen Überlegungen abhängig machen.

Weiterführende Links
- Steuererklärung: Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen
- Kombivertrag Berufsunfähigkeitsversicherung plus Altersvorsorge?
- Was macht die Altersvorsorge, wenn man berufsunfähig wird?
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Zuletzt aktualisiert am 05.04.2022 Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparen