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31
Dez
2010

Elementarschaden? Schneelast auf Dächern – Stadt Osnabrück warnt

Kategorie: Elementarversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  2 Kommentare

Erst am 26. / 27. August 2010 der Starkregen im Raum Osnabrück, der zum erstmaligen Ausrufen eines Katastrophenalarms führte und nun warnt am 30.12.2010 die Stadt Osnabrück auf ihrer Homepage vor einer weiteren Gefahr, die über eine Elementarschadenversicherung abgesichert werden kann: Schneedruck und Eisdruck.

 

Elementarschaden durch Schneelast und Schneedruck?Die bisherigen Untersuchungen und Berechnungen hätten zwar noch keine kritischen Werte erreicht, dies könnte jedoch bei weiteren 10cm Schnee auf den Dächern passieren. Gefährdet seien insbesondere Flachdächer. Die Stadtverwaltung Osnabrück schreibt:

 

„Die Stadt weist darauf hin, dass Eigentümer selbst dafür verantwortlich sind, auf die Sicherheit ihrer Gebäude zu achten. Dazu gehört auch die Prüfung, inwieweit Dächer von Schneelasten vorsorglich geräumt werden müssen sowie die Beseitigung von überhängenden Eiszapfen. Weiterhin sollten Dachabflüsse überprüft werden, damit einsetzender Regen oder Tauwasser abfließen kann.“

Die Eigentümer sollten sich jedoch nicht selbst auf die Dächer begeben, sondern entsprechende Fachleute beauftragen.

Nach unserer Auffassung gilt für Schneemassen das gleiche, was für andere Niederschlagsmengen auch gilt: Dass es bestimmte Wetterphänomene (wie 120 Liter Starkregen binnen weniger Stunden) bislang vor Ort noch nicht gegeben hat, ist absolut keine Garantie dafür, dass es auf Grund der Klimaänderungen solche Phänomene nicht doch mit einemal gibt. Auch hier gilt es also vorzusorgen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Kommentare zu diesem Beitrag

Matthias Helberg  |   12. Januar 2011 um 09:18 Uhr

„Passend“ zu diesem Beitrag kam gestern gerade eine Schadensmeldung herein: Ein Eiszapfen oder eine Eisplatte ist am Neujahrstag von einem Dach gefallen auf ein davor parkenden PKW: Die Frontscheibe wurde durchschlagen und auch Teile der Karosserie beschädigt. Unser Mandant ist der Gebäudeeigentümer, wir melden den Schaden der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Matthias Helberg  |   22. Februar 2011 um 17:16 Uhr

Zum Thema Abgang einer Eisplatte / einer Dachlawine und der Frage, wer für derlei Schäden an einem davor geparkten PKW haftet, siehe auch den Beitrag zum Urteil des LG Magdeburg hier: https://www.helberg.info/blog/2011/02/dachlawine-vom-haus-aufs-auto-wer-haftet/

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