Was ist ein Versicherungsmakler?

Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler?

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Versicherungsmakler? Orientierung

Was ist ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent, wie man früher sagte, (zum Beispiel "Herr Kaiser von der Hamburg-Mannheimer") ist weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Dieser ist er verpflichtet, deren Interessen muss er vertreten.

Im Gegensatz dazu vermittelt und betreut ein Versicherungsmakler Versicherungsverträge, ohne von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein. Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag seiner Mandanten - deshalb ist meist ein Maklerauftrag Grundlage seiner Tätigkeit.

Ein Mandant formulierte es einmal so: "Der Versicherungsvertreter sucht für seine Versicherungsgesellschaft die passenden Kunden. Der Versicherungsmakler sucht für seine Kunden die passende Versicherungsgesellschaft".

Falsche Schreibweisen für Versicherungsmakler sind: Versicherung Makler, Versicherungen Makler und Versicherungs Makler.

Die Bezeichnung 'Freie Versicherungsmakler', 'Unabhängige Versicherungsmakler', oder 'Unabhängiger Versicherungsmakler' klingen zwar nach etwas Besonderem, Versicherungsmakler sind jedoch per gesetzlicher Definition unabhängig von Versicherungsgesellschaften, da sie nicht in deren Auftrag tätig werden. Ein Versicherungsmakler ist nicht weisungsgebunden.

 

Versicherungsmakler: Erlaubnispflichtige Tätigkeit

"Wer nichts wird, wird Wirt - und ist ihm das auch nicht gelungen, macht er in Versicherungen!"
Diese in früheren Zeiten nicht ganz unbegründete Volksweisheit dürfte langsam der Vergangenheit angehören.

Wer heute als Versicherungsmakler tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen » Industrie- und Handelskammer «, die nur erteilt wird, wenn

  • eine entsprechende Ausbildung bzw. die notwendige Sachkunde nachgewiesen wurde,
  • man einen "guten Leumund" (keine Schulden bei der Stadtkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kein Eintrag im Schuldnerregister, kein Insolvenzverfahren) nachgewiesen hat,
  • man seine "Zuverlässigkeit" (keine Vorstrafen wegen Betruges o.ä.) belegt hat,
  • man das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung belegt hat.

Selber prüfen: Wirklich Versicherungsmakler?

Versicherungsmakler-erlaubnispflichtig

Die oben genannten Anforderungen müßen inzwischen stets erfüllt sein.
Ob jemand eine Erlaubnis hat und überhaupt als Versicherungsmakler oder als Vertreter tätig ist, kann jederman im Internet auf den offiziellen Seiten des DIHK unter » www.vv-register.de « selber überprüfen.
Für uns einfach "Helberg" oder die Register-Nummer "D-RB10-PVLS6-39" eingeben.

Für Versicherungsvertreter gibt es zahlreiche Ausnahmegenehmigungen und nur die wenigsten haben sich bislang freiwillig der gleichen Procedur unterzogen, wie sie für Versicherungsmakler selbstverständlich ist.

 

Wer steht auf wessen Seite?

Als Versicherungsmakler vertreten wir keine Versicherung. Wir vertreten Sie.
Das ist kein billiger Slogan, sondern beruht auf dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.05.1985, Az.: IVa ZR 190/83, dem sogenanten Sachwalterurteil.

Auch das neue "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" aus dem Jahr 2006 begründet die Tätigkeit des Versicherungsmaklers auf Seiten des Versicherungsnehmers.

Versicherungsmakler - ein gesetzlich geschützter Begriff.

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1 Kommentar

10.08.2010 18:52 Versicherungsmakler Helberg
Zum Thema Versicherungsmakler haben Sie hier nun Gelegenheit, Ihre Fragen und Kommentare zu hinterlassen.


Letzte Änderung am Sonntag, 6. Mai 2012 um 17:42:43 Uhr.