
Nicht krankenversichert? Es ist eher 5 nach 12.
Nicht Krankenversichert. Eigentlich dürfte es das ja nicht mehr geben: Schließlich gilt seit 01.01.2009 auch für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (wie Selbständige) eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Dennoch gibt es auch im Jahr 2011 nach wie vor eine nicht bekannte Anzahl Deutscher, die nicht krankenversichert sind. Schätzungen sprechen von einer Größenordnung von etwa 20.000 Betroffenen. Hierbei handelt es sich vermutlich hauptsächlich um Selbständige und Freiberufler, die irgendwann einmal ihre Krankenversicherung gekündigt haben, oder ihren Versicherungsschutz wegen Nichtzahlung der Prämien oder aus anderen Gründen (Statuswechsel) einst verloren haben. Was kann man tun, wenn man nicht krankenversichert ist?
Die gute Nachricht lautet: Eine Lösung findet sich immer und es ist nicht zu spät, Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Im Folgenden finden Sie ein paar Tipps für nicht krankenversicherte Selbständige und Freiberufler. Welche Möglichkeit greifen könnte, hängt davon ab, ob sie noch gesund sind und ob ihre berufliche Tätigkeit weiter aufrecht erhalten bleiben muss.
Möglichkeit A: Sie wollen / müssen weiterhin als Selbständiger oder Freiberufler tätig sein und sind gesund? In diesem Fall wird sich vermutlich ein privater Krankenversicherer für Sie finden und Sie können sich den Umfang des Versicherungsschutzes durch Wahl der angebotenen Tarife aussuchen. Voraussetzung: Ärztliche Untersuchung, vermutlich inklusive Laborwerten ohne schwerwiegende Befunde; ausreichende Bonität. Ihr Antrag auf private Krankenversicherung kann mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen angenommen, aber auch abgelehnt werden. Wird Ihr Antrag angenommen, müssen Sie damit rechnen, für die Zeit in der Versicherungspflicht bestand (also seit Januar 2009), Versicherungsbeiträge nachentrichten zu müssen, sowie zusätzlich einen Prämienzuschlag bezahlen zu müssen. Der Prämienzuschlag beträgt für 6 Monate nochmals die Höhe des jeweiligen Versicherungsbeitrages und für jeden weiteren Monat bis Sie wieder versichert sind 1/6 des Monatsbeitrages. Hinzukommen kann ein Bußgeld, wenn parallel auch keine Pfegepflichtversicherung bestand.
Möglichkeit B: Sie wollen / müssen weiterhin als Selbständiger oder Freiberufler tätig sein, sind aber nicht mehr gesund? In diesem Fall wird sich ein privater Krankenversicherer für Sie finden, allerdings vermutlich nur im sogenannten Basistarif, der nicht mehr (teilweise sogar eher weniger) als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet. Ihr Antrag muss angenommen werden (außer von dem Versicherer, der Ihren Vertrag eventuell gekündigt hat), es besteht in diesem Tarif ein Kontrahierungszwang. Die Beitragshöhe des Basistarifs richtet sich nach dem Höchstbeitrag der GKV (in 2010 rund 581 Euro/Monat). Für Hilfebedürftige reduziert sich der Beitrag um die Hälfte. Zur Nachentrichtung von Beiträgen und Prämienzuschlag siehe unter Möglichkeit A. Mehr zum Thema Basistarif finden Sie auf den Seiten des PKV-Verbandes.
Möglichkeit C: Aus welchem Grund auch immer kommen Möglichkeit A und B für Sie nicht in Frage. Sie sind noch keine 55 Jahre alt? In diesem Fall könnte die Lösung sein, sich eine versicherungspflichtige Beschäftigung (brutto mehr als 400.- € monatlich ) zu suchen, wodurch Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden können, wenn Ihre selbständige oder freiberufliche Tätigkeit nicht (mehr) den Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet.
Möglichkeit D: Die vorher genannten Varianten kommen für Sie aus welchem Grund auch immer nicht in Frage? Die einzige dann noch hier bekannte vorstellbare Lösung: Abmeldung des Gewerbes / Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit, Anmeldung in der Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehepartners. Hier finden Sie exemplarisch Informationen der Techniker Krankenkasse zu den Voraussetzungen der Familienversicherung.
Rechtliche Grundlage der Versicherungspflicht in der Privaten Krankenversicherung: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 193.
Nachtrag vom 18.01.2012 zum Thema Nicht krankenversichert. Was nun?
Eine individuelle Beratung, die kostenlos ist und anscheinend sogar anonym erfolgen kann, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH per Hotline, Online-Anfrage und in 21 bundesweit verteilten Geschäftsstellen. Es gibt sogar eine türkisch- und eine russischsprachige Hotline.
Ich wünsche Ihnen dort viel Glück und dass man Ihnen individuell und fachkundig weiterhilft.
Für die Info zur UPD herzlichen Dank an Frau Dr. Gisela Günter, Referentin beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei dem ich in dieser Sache nachgefragt hatte!
Nachtrag vom 23.04.2012: Praxis ohne Grenzen
Durch den Artikel “Gratisärzte – Notaufnahme für die Mittelschicht” bei Spiegel Online bin ich auf eine Praxis ohne Grenzen aufmerksam geworden. Getragen durch einen Verein werden dort (in Bad Segeberg) ohne Bezahlung mittellose Menschen behandelt. Vielleicht hilft auch diese Informationen dem einen oder anderen.



Hallo christos Geronatsios,
siehe Info im Artikel: An die UPD wenden – die beraten kostenlos.
Viel Glück
Matthias Helberg
Hallo,
Ich habe ebenfalls ein großes problem mit der techniker Krankenkasse.
Ich war bis 2009 bei der TK als Arbeitnehmer krankenversichert. Danach bin ich für zwei jahre ins Ausland auf arbeitsuhe gegangen.ich habe mich von meinen arbeitgeber kündigen lassen,wollte jedo h nichts mit dem arbeitsamt zu tun haben,da ich ja im ausland arbeit finden wollte.somit war ich nicht mehr versichert.als ich im endefekt letzten jahres wieder zurückkehrte und wieder arbeit gefunden habe, habe ich mich wieder bei der tk angemeldet. Nun verlangt diese krankenkasse eine stolze summe von beiträgen die ich nicht gezahlt habe,da ich ja nicht im deuts hen staat gelebt habe.der Fehler war dass ich mich nicht abgemeldet habe,aber ich kann nachweisen,dass ich im ausland gelebt habe.die tk verlangt trozdem das geld und droht sogar mit zwangsvollstreckung!!!!
Welche möglichkeiten habe ich?
Auch der Basistarif der Privaten Krankenversicherung leistet nicht bereits ab Antragsstellung, sondern erst ab Versicherungsbeginn. Darauf weist unter Bezug auf das OLG München, Beschluss vom 28.10.2011, 25 W 1742/11 die Versicherungsberaterin Angela Baumeister in ihrem Blog hin: http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2012/02/olg-munchen-beschluss-vom-28-10-2011-25-w-174211-basistarif-keine-leistung-vor-beginn/
Liebe Besucherin, lieber Besucher meines Blogs!
Wie ich bereits schrieb, kann ich hier zwar allgemeine Informationen für Sie zur Verfügung stellen, nicht jedoch individuell helfen. Da die Seite aber so oft aufgerufen wird und hier immer wieder mal jemand seine existenzbedrohenden Probleme schildert, habe ich versucht, eine Lösung zu finden.
Eine individuelle Beratung, die kostenlos ist und anscheinend sogar anonym erfolgen kann, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH (http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html) per Hotline, Online-Anfrage und in 21 bundesweit verteilten Geschäftsstellen. Es gibt sogar eine türkisch- und eine russischsprachige Hotline.
Ich wünsche Ihnen dort viel Glück und dass man Ihnen individuell und fachkundig weiterhilft.
Für die Info zur UPD herzlichen Dank an Frau Dr. Gisela Günter, Referentin beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei dem ich in dieser Sache nachgefragt hatte!
schönen guten tag herr hellberg
ich war bei der aok pflichtversichert( arbeitslos ). ich wollte dem staat nicht mehr auf der tasche liegen und habe mich als kleinunternehmer ohne jegliche förderungen im bereich der promotion selbstständig gemacht. ich war sehr blauäugig und mir war nicht bewusst das ich überhaupt verpflichtet bin eine krankenversicherung zu haben. ich hatte also keine versicherung! jetzt hat es sich zum 1.10. ergeben das ich eine teilzeitstelle angenommen habe ( es war mir selber zu heikel ohne krankenversicherung ) und daher nur noch nebenbei freiberuflich tätig sein möchte. mein arbeitgeber hat mich zum 1.10 bei der tk angemeldet. diese lehnt das jetzt nach 3 monaten wahrscheinlich ab da ich nicht versichert war. der sachbearbeiter sagte mir ich müsse mich mit der aok in verbindung setzen, sie dürften mich gar nicht bei sich aufnehmen! jetzt habe ich angst das ich alles nachzahlen muss. das würde mir finanziell allerdings das genick brechen! haben sie einen rat für mich wie ich mich grade verhalten soll?? vielen dank für ihre antwort. mfg g.motz
Hallo Frau Sengler, ich kann Ihnen nicht individuell weiterhelfen. Vielleicht hat das Krankenhaus aber einen Sozialarbeiter, an den Sie sich wenden können?
Hallo habe ein großes Proplem mein schwester liegt mit einem Schlaganfall im Krankenhaus,sie ist Selbständig aber zrit 15 Jahren nicht Krankenversichert die AOKA verlangt ca. 19000 Euro Premie führ 5 Jahre das kann sie aber nicht bezahlen da ihr einkommen sehr gering ist wer kann mir da helfen da ja nocj eine RHa ansteht habe einen Antrag bei der Jobbörse gestellt der kann aber nur dann gehnemigt werden wenn sie versichert ist sie ist alleine hat keinen Patner.Wer kann mir da hefen dringent
Vielleicht kann man beim Jobcenter helfen, Sven? Das müsste der richtige Ansprechpartner sein.
Für die Allgemeinheit hier noch ein Link auf ein “Merkblatt Zuschuss zu
Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)
- Stand: August 2011 -” :
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Zuschuss-zu-Versicherungsbeitraegen.pdf
Hallo zusammen.
Brauche dringend Hilfe. Bin bis märz diesen jahres im Bezug von Alg2 gewesen und bei der city bkk versichert. Seit dem habe ich keine Leistungen bezogen und auch kein einkommen gehabt.Jetzt stelle ich einen Neuantrag auf Alg2 und stelle fest das ich nicht mehr Krankenversichert bin. (city bkk insolvent) Hilfe
Da habe ich wohl echt farlässig gehandelt oder nicht gehandelt. wie auch immer jetzt muss ich das mal auf die reihe bekommen.
Bin gestern zu einer Krankenkasse gefahren und mir wurde gesagt das er mich nicht versichern kann da wohl die deutsche rentenversicherung alle nicht umgemeldeten kunden der city bkk auf verschiedene kassen verteilt wurden. Jetzt rufe ich die deutsche rentenversicherung an und die sagen mir das das nur für rentner zutrifft und ich solle mich da einfach durchfragen. jobcenter hat mich nicht umgemeldet da ich zu dem zeitpunkt keine leistungen bezogen habe. jetzt weis ich nicht mehr weiter. eventuell kann mir jemand weiter helfen bitte
Hallo MartinW,
nein, solche Unterlagen sind mir nicht bekannt, was vielleicht auch erklärt, warum so viele Leute diesen Artikel auf meiner Seite finden. Falls einer der anderen Leser eine solche gesuchte Zusammenfassung, oder einen Ratgeber für Nicht-Krankenversicherte hat: Bitte hier posten!
Vielleicht bei einer sozialpädagogischen Beratungsstelle nachfragen, beim Sozialamt, bei einer Verbraucherzentrale? Viel Glück und nicht aufgeben.
Schönen Gruß,
Matthias Helberg
Ich bin gerade auf diesen Artikel gestoßen und wollte mich einmal dazu äußern. Ich bin direkt von dieser Sache betroffen bin. Mein 73 jähriger Vater ist nicht Krankenversichert. Er ist ebenfalls krank. Er war selbständig (Privat versichert) und musste dann seine Firma mit vielen Schulden aufgeben. Er kriegt etwas Rente, so wie meine Mutter. Mein Bruder , meine Eltern und ich wissen so gut wie Nichts über Versicherungen o.ä. Mein Väter müsste sich versichern, doch er hat Angst, dass er uns damit in noch mehr Schulden stürzt, weshalb er einen Selbstmord versuch hinter sich hat. Beim Arzt war er seit etwa 15Jahren nicht mehr.
Wir fragen uns was wir tun können, doch keine Lösungsmöglichkeit lässt ein Licht am Ende des Tunnels erkennen. Nach Möglichkeit D, die sie aufgezeigt haben, funktioniert es bei uns nicht, da er sich angeblich bei der letzten Versicherung versichern muss bei der er privat versichert war. Zudem sagt die Familienversicherung meiner Mutter, dass sie ihn nicht aufnehmen muss und auch nicht wird.
Aber selbst der geringste Versicherungstarif bei der privaten wäre viel zu teuer. Ausserdem wäre er dann noch schlechter versichert, als jeder Arbeitslose. Ein Arzt meinte treffend, dass mein Vater 3ter Klasse versichert wäre. Das verstehe ich nicht, denn er hat sein ganzes Leben hart für unsere Familie gearbeitet. Wäre er auf der Couch liegen geblieben ginge es uns heute wahrscheinlich besser.
Muss er das Haus das er fast alleine aufgebaut hat, dann in Zahlung gegeben ? Und werden die Schulen dann noch größer?
Meiner persönlichen Meinung nach ist dieses Gesetzt falsch, da jeden Monat die zu leistenden Nachzahlungen steigen und man sich jeden Monat noch weniger leisten kann sich zu versichern.
Gibt es irgendwo Unterlagen für Menschen wie uns, die sich kein bisschen mit der Materie auskennen und mit Hilfe derer man sich ein wenig einarbeiten kann, um irgendwie mal ein Licht am Ende erkennen zu können?
Hallo Herr Helberg,
lieben Dank für Ihre Bezugnahme. Hilft schon etwas weiter. Ihrem Blog stets gutes Gelingen und weiter diese Offenheit, das wünsche ich und sende freundliche Grüße aus der Lüneburger Heide
(skb)
Hallo Herr Böhme,
ich zweifel keinesfalls an Ihrer Schilderung, habe ich doch selbst von ähnlichen Fällen erfahren. Auch muss man meines Erachtens davon ausgehen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt: Zwischenzeitlich ist dieser Artikel über Nicht-Krankenversicherte der am häufigsten aufgerufene Artikel in meinem Blog…
Zur Frage der Nachzahlung von Beiträgen muss man feststellen, dass dies nicht im Ermessen der jeweiligen (privaten) Krankenversicherung liegt, sondern eine gesetzliche Grundlage hat: Das Versicherungsvertragsgesetz VVG und dort im § 191, Abs. 4, hier ein Link: http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html .
Dort erfährt man auch, für welchen Zeitraum der Prämienzuschlag zu zahlen ist und dass dieser keinesfalls über einen längeren Zeitraum so hoch wie der volle Beitrag ist, sondern “lediglich” bei einem Sechstel dessen. Und das auch erst ab dem Zeitpunkt, seitdem Versicherungspflicht für Selbständige in Deutschland besteht: Dem 01.01.2009. Dies gilt, wie gesagt, für die private Krankenversicherung, der nicht-krankenversicherte Selbständige regelmäßig zugeordnet werden.
Folgender authentischer Fall, den ich weiß:
Ein Mann, noch nicht 60 Jahre alt, aber schon über 50 Jahre. Er ist schwer krank, erträgt rund um die Uhr enorme Schmerzen vor dem Hintergrund seiner einstigen beruflichen Tätigkeit als Selbständiger, die ihrer praktischen Eigenschaft nach mit extrem hoher körperlicher Belastung verbunden war. Aus einem mir nicht bekannten Grund ist dieser Mann seit ein paar Jahren nicht mehr krankenversichert.
Die ehemalige Krankenkasse von ihm weiß ich nicht, aber die Künstler-Sozialkasse nahm ihn nicht auf, obwohl andere Verwandte von ihm durchaus mit selbigem Beruf in dieser Kasse krankenversichert sind.
Der Mann wurde schon einige Male als Akut-Fall ärztlich behandelt, jedoch nicht gleichgestellt dem Mindest-Niveau der Behandlung anderer gesetzlich Krankenversicherter in unserem Land. Viele seiner Behandlungen zahlten Verwandte von ihm aus ihrer eigenen Tasche bar, soweit sie es ermöglichen konnten.
Als selbiger Mann nun unlängst wieder eine medizinische Akut-Behandlung brauchte, wurden ebenfalls wieder etliche hundert Euro betragende Kosten für ärztliche Maßnahmen, inklusive einer radiologischen MRT-Untersuchung, von seinen Verwandten bezahlt. Nach Abschluss aller Untersuchungen schickte man diesen Menschen wieder nach Hause mit dem Hinweis, er müsse zwar operiert werden, jedoch solle er wiederkommen, wenn sein Zustand „lebensbedrohlich“ wäre.
Die Familie bemüht sich aktuell, ihren Schwerkranken bei einer günstigen Krankenversicherung, deren Namen ich hier nicht nenne, anzumelden. Diese Versicherung ließ nun verlauten, der Kranke könne versichert werden, solle jedoch zuerst für 7 Jahre die Beitragszahlungen nachholen.
Abgesehen davon, dass dieser arme, leidende Mensch so viel Geld gar nicht aufbringen kann, erkenne ich nicht, wieso überhaupt Versicherungsbeiträge für ihn nachbezahlt werden sollen. Immerhin trug seine Familie die Kosten für von ihm in nicht versicherten Jahren wahrgenommener ärztlichen Behandlungen und kann dafür alle bezahlten Rechnungen nachweisen.
Außerdem erhielt der Mann zu keiner Zeit medizinische Leistungen auf gleichgestelltem Niveau zu sonstig gesetzlich Krankenversicherten. Das betrifft u.a. auch die Nicht-Verabreichung von Narkotika für mindestens 2 medizinische Eingriffe (Schwere und Umfang mir unbekannt), zu denen er aufgrund seines Akut-Zustandes jedoch nicht gefragt wurde (oder: werden konnte), ob geeignete Mittel zum Einsatz hätten kommen sollen und ggf. dafür private Bezahlung eingefordert worden wäre.
Mithin ist mir kein Grund erkennbar, wieso dieser Mensch so viel Versicherungsbeiträge nachbezahlen soll, bevor eine Krankenkasse bereit ist, ihn bei sich aufzunehmen.
Für alle, die an meiner Schilderung zweifeln wollen:
Ich kenne diesen Mann persönlich, auch seine Familie und sah u.a. Behandlungs-Rechnungen, die für ihn bezahlt worden sind.
In dieser Sache lasse ich mich gern über das Kontaktformular meiner hier angegebenen Homepage ansprechen. Ich bitte jedoch dringlich alle sich ggf. bei mir Meldenden, das Kontaktformular und weitere meiner Kontaktdaten nur für diese Sache und mit Bezug darauf zu verwenden, nicht jedoch für jedwede allgemeine Werbung, auch nicht von Krankenversichern.
Kompetenter Rat in dieser Sache wird aber dringend gebraucht und gern von mir zu diesem Mann und seiner Familie weitergeleitet.
Nachsatz:
Ist im Text des Artikels “Deutschland, 2011, nicht krankenversichert?” angegeben, es gäbe in unserem Land noch rund 20 000 Betroffene, die nicht krankenversichert seien, merke ich dazu an:
So sehr sich die Zahl der nicht Krankenversicherten eventuell in künftigen Jahren auch noch verringern läßt, werden doch Fälle übrigbleiben, die selbst dann trotz aller betriebenen Maßnahmen nicht krankenversichert sind bzw. werden können, wie z.B. der Mann in von mir vorab geschildertem Fall. Dazu gehören Maßnahmen, die in aktueller Zeit noch gar nicht richtig bedacht werden, denn:
Werden Rechnungen in nicht krankenversicherten Jahren von privat für beanspruchte medizinische Behandlungen bezahlt und ärztliche Leistungen teilweise oder ganz wegen nicht bestehender Krankenversicherung versagt bzw. als geringwertige (z.B. im Umfang, der Ausführung) ärztliche Leistungen erbracht, kann nicht richtig sein, dass für nicht versicherte Jahre zwischen zwei Anmeldungen bei einer und ggf. einer zweiten Krankenversicherung alle Beiträge lückenlos und in vollem Umfang nachbezahlt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen. (skb)
Sehr geehrter Herr Helberg,
vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Artikel. Was geschieht, wenn ein Selbständiger ALGII für Selbständige beantragen würde, wodurch er ja vollversichert wird: Muß er ab Bewilligung dann ebenfalls sämtliche Beiträge, Prämienzuschläge und ggf. Bußgeld rückwirkend nachzahlen? Und wenn ja: In Raten oder auf einmal? Mit freundlichen Grüßen und Dank!
Sehr geehrter Herr Kleinbeck,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Kann man Ihre Zeilen so verstehen, dass Sie trotz dieser Erkrankung nicht krankenversichert sind, also alle Behandlungen, Therapien und Medikamente aus eigener Tasche bezahlen, oder sind Sie gesetzlich krankenversichert?
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr interesannt hilft ab für mein Fall nicht.
Beziehe eine EU-Rente von 1.013,– (durch MS sekundär progrident) war vor 2007 privat versichert.(gekündicgt da Kosten zu hoch) Welche bezahlbaren
Möglichkeiten habe ich micht zu versichern, denn der Standardtarif geht ab 580,– los. Der Sozialträger übernimmt nur die hälfte, da es sicherlich nicht bei 580,- bleiben wird sowie diw anderen Kosten auch steigen, ist das auc keine Lösung.
Mit reundlichen Grüßen
M. Kleinbeck