Mit einer Ausschlussklausel im Versicherungsvertrag werden bestimmte Vorkrankungen oder gefährliche Freizeitaktivitäten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie zählen dann bei der Ermittlung des Grades der Berufsunfähigkeit nicht mit.
Mit einer Ausschlussklausel im Versicherungsvertrag werden bestimmte Vorkrankungen oder gefährliche Freizeitaktivitäten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie zählen dann bei der Ermittlung des Grades der Berufsunfähigkeit nicht mit.