Das Wichtigste im Überblick
In Deutschland ist eine Krankenversicherung seit 2009 eine Pflichtversicherung.
Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld maximal für 78 Wochen wegen der gleichen Krankheit.
Deswegen braucht man zusätzlich zur Krankenversicherung eine Absicherung, die spätestens nach den 78 Wochen greift. Am besten ist dafür eine Berufsunfähigkeitsversicherung geeignet.
Inhaltsverzeichnis
Krankenversichert – gut so
Krankenversichert sind fast alle Menschen in Deutschland, schließlich ist die Krankenversicherung seit 2009 eine Pflichtversicherung. Dass es in der bundesdeutschen Realität auch Ausnahmen gibt, darauf wiesen wir bereits 2011 im Artikel Nicht-krankenversichert hin.
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), also Krankenkassen wie AOK, Barmer und Techniker, übernehmen die (meisten) Kosten, wenn Sie krank werden: Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Krankengymnastik zählen zum Beispiel dazu.
Sofern Sie (wie die meisten Leute) in der GKV pflichtversichert sind, gehört auch die Zahlung eines Krankengeldes dazu. Das zahlt die GKV Arbeitnehmern im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Also nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie krankgeschrieben sind.
Krank werden, krank bleiben – und dann?
Die Krankenkassen übernehmen also die Behandlungskosten und zahlen nach 6 Wochen ein Krankengeld. Dessen Höhe liegt maximal bei knapp 80 Prozent Ihres Nettogehalts. Nach 6 Wochen Krankschreibung fehlt Ihnen also schon rund 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Falls Sie sehr gut verdienen, auch mehr.
Wenn die Krankenkasse meint, Sie seien nicht nur vorübergehend arbeitsunfähig, sondern dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt, stellt sie die Zahlung des Krankengeldes ein. Das wird wegen der gleichen Krankheit spätestens nach 78 Wochen, also nach 1,5 Jahren, sein. Und dann?
Nach dem Krankengeld in Rente?
Nach dem Bezug des Krankengeldbezugs können Sie (falls Sie nicht wieder gesund werden) als berufsunfähig, behindert, oder teilweise oder auch voll erwerbsgemindert gelten.
Die finanziellen Folgen sind unterschiedlich: Bei Berufsunfähigkeit erhalten nach 1960 Geborene keine Rente mehr aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Nur wer weniger als 6 oder schlimmer, weniger als 3 Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann, kann noch eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Deren durchschnittliche Höhe lag im Jahr 2015 bei 731 EUR im Monat. Zu viel zum Sterben, zu wenig zum Leben.
Hierzu zeigen wir in der folgenden Grafik die verschiedenen Stadien, die ein krank bleibender Arbeitnehmer im deutschen „sozialen Netz“ durchmacht:
Wer krankenversichert ist, braucht zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Selbst wenn Sie krankenversichert sind, brauchen Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn beides ergänzt sich. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung droht vielen Betroffenen im Fall der Fälle nicht nur der soziale, sondern auch der finanzielle Abstieg, ja gar der Ruin. Sie sind keinesfalls doppelt versichert, wenn Sie sowohl krankenversichert sind als auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
Weiterführende Links
- Wann gilt man als arbeitsunfähig?
- Wann gilt man als berufsunfähig?
- Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Zuletzt aktualisiert am 30.03.2024 Wozu eine BU-Versicherung, wenn man krankenversichert ist?