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Wie lautet die Arbeitsunfähigkeit Definition?

Arbeitsunfähigkeit Definition: Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit genau?

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Das Wichtigste im Überblick

Arbeitsunfähigkeit bedeutet verkürzt, seine letzte ausgeübte Tätigkeit wegen einer Erkrankung nicht mehr ausüben zu können.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit zunächst eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Anschließend zahlt bei gesetzlich Krankenversicherten die Krankenkasse maximal für 78 Wochen das Krankengeld.



Die Arbeitsunfähigkeit Definition

Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie auf Grund eines medizinischen Befundes vorübergehend Ihre vertraglich geschuldete berufliche Tätigkeit nicht ausüben können. Es muss also ein krankhafter Zustand vorliegen, weswegen Sie Ihren Job nicht ausüben können. Leider kann man das so klar in keinem Gesetzestext nachlesen. Dazu muss man schon mehr recherchieren.

Einige Definitionsversuche berufen sich auf das Urteil 3 RK 37/59 des Bundessozialgerichts vom 19.06.1963. Darin heißt es:

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte überhaupt nicht oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen (…)

Durchaus ähnlich ist die Definition, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als juristische Person des öffentlichen Rechts verwendet. Dieser wird von den vier Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen gebildet: Der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. In der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des G-BA heißt es in § 2, Absatz 1:

„1 Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können. 2 Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. 3 Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.“

Ärztliche Bescheinigung, „gelber Zettel“, Krankschreibung

Sofern dieser Zustand der Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert, müssen Arbeitnehmer sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen und spätestens einen Tag später ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dafür gibt es dann auch ein Gesetz und zwar finden Sie die entsprechende Regelung in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG).

Ihr Arzt schreibt Sie also krank und stellt Ihnen den bekannten ‚gelben Zettel’ in zweifacher Ausführung aus. Auf der Version für die Krankenkasse muss der Arzt eine Diagnose angeben. Das gilt auch dann, wenn Sie sich „nur mal so“ krankschreiben lassen, also „blau machen“ wollen. Die Version für den Arbeitgeber enthält aus Datenschutzgründen keine Diagnose.

Die ärztliche Prognose lautet regelmäßig, dass Sie vermutlich wieder gesund werden. Oftmals wird während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit auch eine konkrete Behandlung oder Therapie durchgeführt.

Arbeitsunfähigkeit ist jedoch kein Dauerzustand: Entweder endet sie durch Heilung und man kann wieder arbeiten, oder es verbleibt eine dauerhafte Einschränkung, eine Invalidität.

Verbindliches Muster einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2018. Quelle: kbv.de
Arbeitsunfähigkeit Definition: AU / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Muster 2018. Grafiikquelle: kvno.de

Lohnfortzahlung, Krankengeld – und dann?

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Auch das steht im oben genannten Gesetz. Der Arbeitgeber muss das Gehalt bis zur Dauer von 6 Wochen weiterzahlen.

Falls die Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen ununterbrochen anhält, übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des sogenannten Krankengeldes. Wegen verschiedener Abzüge (anteiliger Beiträge zur Renten-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung) sind das dann nur noch etwa 80 Prozent des bisherigen Nettogehalts.  Die maximale Dauer der Krankengeldzahlung beträgt 78 Wochen wegen der gleichen Krankheit innerhalb von drei Jahren.

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Arbeitsunfähigkeit Definition: Was kommt nach dem Krankengeld?

Dauern die Beschwerden auch nach 78 Wochen noch an, endet spätestens dann die Arbeitsunfähigkeit formal und es gilt für die oder den Betroffenen ein neuer Status: Je nach Schwere der Beeinträchtigung kann man dann als behindert, pflegebedürftig oder auch erwerbsgemindert eingestuft werden.

Wer beispielsweise keine 3 Stunden am Tag mehr irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann, kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen. Das sind nur noch knapp 50 Prozent des bisherigen Nettogehalts.

Bei lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit ist also der finanzielle Abstieg vorprogrammiert – bis zur sicheren Altersarmut. Wenn Sie auf Ihre Arbeitskraft angewiesen sind, sollten Sie sie daher vernünftig absichern: Mit einer Krankentageldversicherung für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeitsversicherung für die Zeit danach.

Infografik staatliche Absicherung. Arbeitsunfähigkeit Definition.
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    Zuletzt aktualisiert am 01.04.2024 Arbeitsunfähigkeit Definition