Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Erwerbsgemindert, aber nicht berufsunfähig - kann das sein?

Wenn man erwerbsgemindert ist, ist das schlimmer, als "nur" berufsunfähig zu sein. Denn Berufsunfähige können ihren Beruf nicht mehr ausüben und Erwerbsgeminderte gar nicht mehr arbeiten. Sind Erwerbsgeminderte daher automatisch auch berufsunfähig? Nein.

Blauer Hintergrund
Wir sind bekannt aus:
Wählen Sie:
Hier klicken, um zu den Basics der Berufsunfähigkeitsversicherung zu gelangen.
BU-Basics »
Hier klicken, um zum Versorgungs-Check-up zu gelangen.
Versorgungs- Check-up »
Hier klicken, um zum Vertrags-Check zu gelangen.
BU-Vertrags-Check »
Wünschen Sie eine Beratung? Dann hier klicken.
Beratungs-anfrage »

Das Wichtigste im Überblick

Die Deutsche Rentenversicherung und die privaten Lebensversicherer prüfen Leistungsansprüche auf unterschiedlicher Basis.

Deswegen können sie zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Falsche Angaben im Antrag, der Ausschluss einer Vorerkrankung und andere Gründe können dazu führen, dass Sie nicht als berufsunfähig anerkannt werden, obwohl sie für die Deutsche Rentenversicherung sogar als erwerbsgemindert gelten.



Andere Absicherung – andere Regelung

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen, prüft der Rententräger, ob Sie auf Basis der gesetzlichen Definition erwerbsgemindert sind.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen bei Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer einen Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente stellen, prüft der Versicherer, ob Sie auf Basis der vereinbarten Versicherungsbedingungen berufsunfähig sind. Sie müssen dem Versicherer Ihre Berufsunfähigkeit belegen.


Anderes Ergebnis

Selbst wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente bekommen, prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem, ob Sie gemäß der Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages berufsunfähig sind. Die anerkannte Erwerbsminderungsrente mag für den BU-Versicherer ein Hinweis sein. Aber es gibt eben keinen Automatismus, dass deshalb auch gleich Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt wird.

Manchmal fühlt man sich, wie zwischen den Fronten. Grafikquelle: colourbox.com
Manchmal fühlt man sich, wie zwischen den Fronten.

Erwerbsgemindert: Ja – Berufsunfähig: Nein?

Wie kann es dazu kommen, dass eine Berufsunfähigkeit nicht anerkannt wird, obwohl man schon als Erwerbsgeminderter anerkannt ist? Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • Erstens: Der Berufsunfähigkeitsversicherer prüft, ob Sie beim Abschluss vollständige Angaben gemacht haben. Falls er meint, Sie hätten das absichtlich nicht gemacht, kann er den Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente ablehnen. Schlimmstenfalls droht der BU-GAU;
  • Zweitens: Falls Ihre Berufsunfähigkeit auf einer Erkrankung beruht, die beim Abschluss des Vertrages bereits bestand und daher damals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde, greift nun dieser Leistungsausschluss. Auch deshalb kann der Versicherer die Berufsunfähigkeit nicht anerkennen;
  • Drittens: Sie geben während der Leistungsprüfung auf, erbringen Nachweise nicht, erteilen notwendige Schweigepflichtentbindungen nicht oder ähnliches. Wenn der Versicherer nicht die Möglichkeit hat, seine Leistungspflicht zu überprüfen, wird er auch nicht zahlen. Die Berufsunfähigkeit wird dann nicht anerkannt, egal was die Deutsche Rentenversicherung sagt. Ob man es glaubt oder nicht: Der größte Teil nicht anerkannter BU-Leistungsfälle beruht darauf, dass sich die Kunden irgendwann einfach nicht mehr melden.

Fazit

Gerade weil es so unübersichtlich im Leistungsfall ist und es um so viel Geld geht, sollten Sie sich professionelle Unterstützung holen. Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung über uns abschließt, dem helfen wir auch, wenn er (oder sie) die Berufsunfähigkeitsrente beantragen muss.

Viele unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden erhalten zumindest eine Zeit lang sowohl die versicherte Berufsunfähigkeitsrente als auch die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung.


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.


    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).


    Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 Erwerbsgemindert aber nicht berufsunfähig.