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Privathaftpflichtversicherung

 
Privathaftpflichtversicherung

Wer andere schädigt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen, so steht es im Gesetz. Und zwar in unbegrenzter Höhe, mit derzeitigem und zukünftigem Vermögen und bis zu 30 Jahre lang. Da niemand ausschließen kann, einmal andere zu schädigen und die Folgen existenzbedrohend sein können, gehört eine Privathaftpflichtversicherung (kurz PHV) in jeden Haushalt.

Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.



Aufgaben einer privaten Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung, also auch eine Privathaftpflichtversicherung, hat drei Aufgaben:

  1. Prüfung, ob der Schadensersatzanspruch berechtigt ist;
  2. Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche;
  3. Befriedigung berechtigter Schadensersatzansprüche / Ersatz des Schadens.

Es ist also keinesfalls Aufgabe einer Privathaftpflichtversicherung, „immer zu zahlen“. Sie umfasst auch eine Art Rechtsschutzfunktion, um ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen abzuwehren. Notfalls vor Gericht.


Was muss eine Privathaftpflichtversicherung ersetzten?

Wenn ein Schadensersatzanspruch berechtigt ist, muss der entstandende Schaden ersetzt werden. Aber nach deutschem Recht nicht mehr.

Das bedeutet: Wird von Ihnen Schadensersatz verlangt, weil Sie beispielsweise beim Nachbarn einen 5 Jahre alten Laptop unbeabsichtigt von einem Tisch gerissen haben, reicht es im Prinzip aus, einen zum Zeitpunkt des Schadens gleichwertigen 5 Jahre alten Laptop zu beschaffen bzw. zu bezahlen.

Sie (oder für Sie Ihr Haftpflichtversicherer) müssen deshalb keinen neuen Laptop bezahlen. Gerade dieser Punkt führt immer wieder zu Missverständnissen bei Versicherten.

In der Privathaftpflichtversicherung ist nicht alles versichert

Beachten Sie, dass Haftpflichtversicherungen immer nur für einen relativ eng definierten Bereich Versicherungsschutz bieten: Die Privathaftpflichtversicherung zum Beispiel nur für den privaten Bereich, in der Regel nicht für den beruflichen, nicht für die Haltung von Tieren und KFZ, nicht als Jäger usw.

Desweiteren sind bestimmte Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, z.B. vorsätzlich (absichtlich) herbeigeführte Schäden.


Schadensfälle in der Privathaftpflichtversicherung aus unserer Praxis

Hier einige Beispiele aus der Praxis, was für Schäden unseren Kundinnen und Kunden passiert sind, die ein Fall für die Privathaftpflicht waren:

  • Als Fahrradfahrer einem Auto die Vorfahrt nehmen und vor das Auto fahren;
  • Als Fahrradfahrer den Außenspiegel eines geparkten PKW abfahren;
  • Als Fußgänger einem Fahrradfahrer die Vorfahrt nehmen, der beim Ausweichen stürzt und sich verletzt;
  • Ausrutschen und jemanden zu Fall bringen, dessen Kamera dabei hinfällt;
  • Beim Spielen eine Jacke eines anderen Kindes kaputtreißen;
  • Den (leeren) Kinderwagen nicht richtig abstellen, sodaß er vor einen geparkten PKW rollt;
  • Beim Umzug des Freundes helfen und dabei den Fernseher fallen lassen;
  • Im Winter nicht vor dem eigenen Haus streuen, wodurch ein Passant fällt und sich ein Bein bricht;
  • Streß mit dem ehemaligen Vermieter wegen Mietsachschäden – und vieles mehr.

Wie groß ein Schaden ausfallen kann, der von einer Privathaftpflichtversicherung unter Umständen ersetzt werden muss, zeigt der Fall mit den Himmelslaternen und dem Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo.


Auf verschiedene Tarife in der PHV achten

Inzwischen bieten die Versicherer viele unterschiedliche PHV- Tarife an: Privathaftpflichtversicherungen für Familien, Privathaftpflichtversicherung für Singles, für Paare ohne Kinder, für Senioren.

Sie sollten also nicht annehmen, dass automatisch immer alle Haushaltsangehörigen mitversichert sind.


Was eine PHV mindestens an Leistungen beinhalten sollte

Hier einige Punkte, die wir grundsätzlich für empfehlenswert halten:

  • Eine Deckungssumme von 20.000.000.- € für Personen- und Sachschäden, 1.000.000.- € für Vermögensschäden,
  • Deckung für Mietsachschäden an Wohnräumen,
  • Deckung für Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit entstehen,
  • Deckung bei Auslandsaufenthalten,
  • Das Hüten fremder Hunde und Pferde,
  • Verlust fremder privater Schlüssel,
  • Regressansprüche der Sozialversicherung bei unverheirateten Paaren,
  • Gewässerschäden durch den Öltank im eigenen Wohnhaus bis zu 5.000 Litern Größe,
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstbewohnte Einfamilienhaus.

Meist sinnvolle, weitere Leistungsbausteine für die Privathaftpflichtversicherung

Hier eine kleine Liste weiterer Leistungsbausteine, die in einer Privathaftpflicht enthalten sein sollten:

  • Ausfalldeckung: Deckung für Haftpflicht-Schäden, die Ihnen selber entstehen, wenn der Verursacher nicht für den Schaden aufkommen kann,
  • Deliktunfähige Kinder: Deckung für Schäden, die Ihre Kinder unter 7 Jahren verursachen, auch wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben,
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen,
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen,
  • Schäden im beruflichen Bereich.

Das muss zusätzlich angegeben bzw. überprüft werden

Hier eine Liste zusätzlicher Leistungsbausteine, die auf Sie zutreffen könnten. Wenn das der Fall ist, prüfen Sie, ob Ihre vorhandene oder gewünschte Haftpflichtversicherung entsprechenden Versicherungsschutz bietet.

  • Der nicht-eheliche Partner oder andere Erwachsene im gleichen Haushalt (z.B. Kinder ab 18, Oma),
  • Die Haltung von Hunden, Pferden, Nutztieren, oder Raubtieren / Exoten,
  • Der Besitz nicht selbstbewohnter Häuser und Grundstücke,
  • Die Vermietung von Wohnräumen, Häusern oder Grundstücken,
  • Die Haftpflicht eines Bauherren,
  • Die freiberufliche oder gewerbliche (auch nebenberufliche) Tätigkeit, die Tätigkeit eines Jägers,
  • Die berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B. für Lehrer und Erzieher,
  • Die persönliche Haftpflicht eines Geschäftsführers oder Vorstandes einer Firma oder Vereins,
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten,
  • Schlüsselverlust von beruflichen bzw. Dienstschlüsseln,
  • Die Haltung von KFZ, Booten, Flugzeugen, selbstfahrender Arbeitsmaschinen, Drachen und Drohnen.

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