Helberg Versicherungsmakler
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Wenn Arbeiten unmöglich wird

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung soll Sie absichern, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Auf Ihren eigentlichen Beruf kommt es dabei nicht an.

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Das Wichtigste im Überblick

Die staatliche Absicherung reicht nicht aus, wenn Sie so krank werden, dass Sie in gar keinem Beruf mehr arbeiten können.

Eine privat abgeschlossene Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert dann Ihr Einkommen.

Sie lohnt sich vor allem für Handwerker, aber auch für Künstler und viele soziale Berufe, denn sie ist für diese Berufe deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.



Erwerbsunfähigkeitsversicherung – denn die staatliche Absicherung reicht nicht aus

Wer in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist und die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert bedeutet:

„(…) Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. (…)“

Der IT-Berater darf also auch nicht mehr putzen können, die Geschäftsführerin nicht als Pförtnerin tätig sein, der Gärtner nicht mehr als Verkäufer im Baumarkt sein Geld verdienen können.

Wieviele Menschen glaubten im Jahr 2014, erwerbsgemindert zu sein?

Allein im Jahr 2014 wurden bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 345.210 Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente gestellt. Nur etwa die Hälfte der Anträge (183.266) wurden anerkannt.

345.210 Anträge auf eine Erwerminderungsrente
345.210 Anträge auf eine Erwerminderungsrente gingen im Jahr 2014 bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Quelle: DRV, Erwerbsminderungsrenten im Zeitablauf

Wieviel Erwerbsminderungsrente erhielten die Betroffenen?

Im Jahr 2014 wurden 1.755.101 Erwerbsminderungsrenten gezahlt. Durchschnittshöhe: 719 Euro im Monat. Ein Jahr später waren es 731 Euro.

Die Anzahl der Erwerbsminderungsrenten und die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge. Quelle: DRV "Erwerbsminderungsrenten im Zeitablauf 2016"
Die Anzahl der Erwerbsminderungsrenten und die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge. Quelle: Wie oben.

Was sind die häufigsten Ursachen für Erwerbsminderung?

Seit Jahren gibt es einen eindeutigen Trend: Als Ursache Nummer 1 für eine Erwerbsminderung haben Erkrankungen der Psyche alle anderen Ursachen überholt. Hier unsere Grafik mit den Zahlen des Jahres 2015:

Ursachen für neue Erwerbsminderungsrenten der DRV im Jahr 2015. Häufigste Ursache mit 42,9%: Psychische Störungen
Im Jahr 2015 waren mit 42,9% psychische Störungen die häufigste Ursache für neu anerkannte Erwerbsminderungsrenten der Deutschen Rentenversicherung.

Durchschnittlich 731 Euro / Monat – Eigenvorsorge ist ein Muss

731 Euro im Monat als durchschnittliche staatliche Absicherung reichen vorne und hinten nicht. Deshalb muss jeder selbst vorsorgen, der arbeiten muss, um finanziell über die Runden zu kommen. Für die meisten Menschen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dafür die beste Wahl.

Nur bekommt die nicht jeder und nicht jeder kann sie sich leisten. Eine Alternative (auf deutlich niedrigerem Niveau) kann in solchen Fällen die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein.

731 € im Monat: Das ist die Höhe der durchschnittlichen Erwerbsminderungsrente im Jahr 2015, ohne Unterscheidung in volle und halbe Erwerbsminderungsrenten. Deshalb eine zusätzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Quelle: DRV. Grafik www.helberg.info


Erwerbsunfähigkeitsversicherung für den schlimmsten Fall

Für die Absicherung des worst case, also des schlimmsten Falls, eignet sich die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung geht es darum, dass man gar keinen Beruf mehr ausüben kann. Im Detail kann jedoch jeder Lebensversicherer selbst definieren, was man bei ihm unter Erwerbsunfähigkeit zu verstehen hat. So kann es im Kleingedruckten beispielsweise lauten:

„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer (mindestens drei Jahre) außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nachzugehen oder ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu erzielen, das über der Grenze für eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) liegt.“

Die Gesetzliche Rentenversicherung und die privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherungs-Anbieter prüfen Rentenanträge also nach jeweils eigenen Definitionen und Maßstäben. Das bedeutet: Es gibt keinen Automatismus, dass man die eine Rente auch bekommt, wenn die andere bereits bewilligt wurde.

Besser ausgedrückt: Wer von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (noch 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten können) bekommt, hat oftmals noch keinen Anspruch aus seiner privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Denn die zahlt in aller Regel erst, wenn man höchstens noch 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

Auf eine bestimmte Ursache der Erwerbsunfähigkeit kommt es hingegen nicht an. Es ist egal, ob die Erwerbsunfähigkeit wegen einer sich schleichend verschlimmernden Krankheit, eines Unfalls, oder eines plötzlichen Krankheitsereignisses eintritt. Sogar neu auftauchende Krankheiten, wie zum Beispiel Corona und seine folgen, sind automatisch versichert.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung Definition Erwerbsgemindert, Grafikquelle: colourbox.com
Erwerbsunfähigkeit muss man nicht mit im-Rollstuhl-sitzen gleichsetzen. Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen. Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Worauf bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung achten?

Falls wirklich keine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie in Frage kommt, sondern nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, gibt es dennoch jede Menge zu beachten. Hier ein paar der wichtigsten Punkte:

  • So früh wie möglich abschließen;
  • Die Laufzeit so lang wie möglich wählen, am besten bis Endalter 67. Man kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht verlängern. Früher auszusteigen, wenn man wirklich ausgesorgt hat, ist hingegen kein Problem;
  • Die Rentenhöhe hoch genug, aber nicht übertrieben wählen: Wer keine andere Absicherung hat, auch keine Ansprüche auf die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung, sollte sich auf einem Niveau möglichst nahe am Nettoeinkommen absichern. Denn es können noch Steuern und Krankenkassen- bzw. Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Auch sollte noch Geld da sein, um weiter für das Alter vorsorgen zu können, sonst droht dann der finanzielle Absturz. Wer Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente hat, kann die volle Erwerbsminderungsrente berücksichtigen und die Differenz zum Nettoeinkommen als Rentenhöhe anpeilen.

Weitere Hinweise zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung:

  • Die Versicherungsbedingungen sollten das Recht auf jährliche dynamische Erhöhungen, sowie in der Regel auf Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung, beinhalten. Damit kann man der Kaufkraftverlust durch die Inflation entgegensteuern;
  • Eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall ist aus dem gleichen Grund wie die Dynamik empfehlenswert. Allerdings ist sie mit Mehrkosten verbunden. Ohne diesen Baustein erhöht sich im Fall der Auszahlung die Rente nur, wenn der Versicherer ausreichend Überschüsse erwirtschaften kann;
  • „Voraussichtlich auf Dauer“ (siehe Zitat oben) sollte nach Möglichkeit mit „mindestens 6 Monate“ in den Versicherungsbedingungen konkretisiert werden;
  • Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man die Fragen des Versicherers im Antrag genauestens studieren, um sie korrekt und vollständig beantworten zu können. Wer das auf die leichte Schulter nimmt, riskiert einen „BU-GAU“ – den es ebenso für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Beitragsunterschiede

Manchmal liest man im Netz, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sei auf jeden Fall viel billiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Das stimmt so nicht. Denn es kommt stets auf den Beruf an, den man beim Abschluss ausübt. Das haben wir an Hand der Liste der „gefährlichsten und ungefährlisten“ Berufe probehalber berechnet.

Tabelle Beiträge Berufsunfähigkeitsversicherung ./. Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Wir haben im April 2024 eine Vergleichsberechnung sowohl für die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wie durch eine Erwerbsunfähigkeitsrente vorgenommen. Dabei haben wir weder sinnvolle Zusatzbausteine ausgewählt, noch Qualitätskriterien.

  • Unser Musterkunde ist Arbeitnehmer, am 01.04.1994 geboren, Nichtraucher, normalgewichtig und möchte gerne 1.500 Euro Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum Alter von 65 Jahren absichern.
  • Keine Berücksichtigung von Besonderheiten.
  • Ob Mann oder Frau ist egal: Das Geschlecht wirkt sich nicht auf die Beitragshöhe aus.

Unsere Tabelle zeigt, welchen Netto-Betrag in Euro man monatlich für die Absicherung zahlen müsste.

 Nettobeitrag in EuroNettobeitrag in Euro
 Berufsunfähigkeits-VersicherungErwerbsunfähigkeits-Versicherung
Berufbilligster Anbieterbilligster Anbieter
Gerüstbauer20070
Dachdecker18870
Bergleute13861
Pflasterer16361
Fleischwarenhersteller10360
Estrichleger15961
Fliesenleger15961
Zimmerer13769
Maurer17761
Stukkateure13460
Sprengmeister16381
Isolierer13661
Bauhilfsarbeiter19470
Bäcker14061
Stauer15470
Kapitäne7843
Manager4843
Architekten4133
Vermessungsingenieure4033
Apotheker3537
Verbandsleiter4137
Gießerei-Ingenieur4437
Tierärzte4137
Rechtsvertreter3737
Fertigungsingenieure3736
Chemiker3737
Maschinenbauingenieur3631
Physiker3737
Quelle: Eigene Berechnungen mit Morgen & Morgen.

Wie Sie der Tabellen entnehmen können, zahlen Büroarbeiter und Akademiker für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ungefähr das Gleiche, wie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es steht für uns außer Frage, dass man dann gleich die höherwertige Absicherung, nämlich die Berufsunfähigkeitsversicherung, nehmen sollte. Bei vielen handwerklichen Berufen dürfte hingegen auch der Preis ausschlaggebend für die Art der Absicherung sein.

Egal, ob Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung – wir helfen Ihnen gern, die richtige Absicherung zu finden.


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Kompetent, professionell, freundlich, geduldig: So beschreiben uns Kundinnen und Kunden



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    Zuletzt aktualisiert am 03.04.2024 Erwerbsunfähigkeitsversicherung