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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Dienstunfähigkeitsversicherung: Eine Alternative zur BU?

 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit „Dienstunfähigkeitsklausel“. Sie soll Beamten einen vereinfachten Anspruch auf Leistungen ermöglichen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung stellt für Beamte eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar, wenn sie eine gute Dienstunfähigkeitsklausel enthält.
  • Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann für Beamte eine nützliche Absicherung darstellen.
  • Im Zweifelsfall ist für Beamtinnen und Beamte eine gute BU-Versicherung besser geeignet als eine schlechte Dienstunfähigkeitsversicherung.


Dienstunfähigkeitsversicherung: Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit ist eine gesetzliche Definition im Beamtenrecht. Sie bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherren. Für private Dienstunfähigkeitsversicherungen gibt es hingegen keine gesetzliche Definiton. Die Versicherer nutzen unterschiedliche Klauseln, um auszudrücken, wann man Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitrente hat.


Dienstunfähigkeitsklauseln

Eine ansonsten „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch eine darin verwendete Dienstunfähigkeitsklausel („DU-Klausel“) zur Dienstunfähigkeitsversicherung.

Diese Klausel kann beispielsweise lauten:

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Andere Varianten der Dienstunfähigkeitsklausel  lauten zum Beispiel:

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“

oder

„Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“

Auch wenn die Formulierungen ähnlich klingen mögen, können sie doch im Leistungsfall dazu führen, dass der eine Versicherer die Dienstunfähigkeitsrente zahlen muss und der andere nicht.


Weitere Kriterien zur Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Außerdem können folgende Fragen bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rolle spielen:

  1. Besteht der Leistungsanspruch auch bei einer Teil–Dienstunfähigkeit?
  2. Besteht während der Dauer des Beamtenverhältnisses der Leistungsanspruch zusätzlich auch bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit?
  3. Gilt die Regelung auch für Versicherte, die erst nach Vertragsabschluss in die Beamtenlaufbahn eintreten?
  4. Besteht bei Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf ein eigenständiger Leistungsanspruch auf die versicherte Leistung bei Feststellung allgemeiner Dienstunfähigkeit?
  5. Verzichtet der Versicherer bei Beamten auf Probe / Beamten auf Widerruf auf eine während des Bezuges von DU -Versorgungsbezügen auf eine besondere (die Leistungsdauer ggf. verkürzende) zeitliche Leistungsbefristung des Versicherungsschutzes bei Dienstunfähigkeit?
  6. Bestätigt der Versicherer bei versicherten Beamten auf Probe / Beamten auf Widerruf eindeutig, vertraglich auf die Möglichkeit der konkreten Verweisung zu verzichten, wenn dieser vom Dienstherren aufgrund Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen wurde bzw. das Dienstverhältnis widerrufen wurde?
  7. Verzichtet der Versicherer im Rahmen der DU–Regelung auf weitere Bedingungsregelungen die die Streitanfälligkeit des Vertrages ggf. erhöhen können?


Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung?

„Ein Beamter wird nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.“ In Kollegenkreisen hören wir häufiger, dass Beamte nicht berufsunfähig werden können, sondern höchstens dienstunfähig. In Bezug auf das Dienstverhältnis mit dem Dienstherrn trifft das auch zu.

Aber in Bezug auf den Vertrag mit einem privaten Versicherer gelten die Regelungen des Versicherungsvertrags und die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Demnach kann natürlich auch ein Beamter oder eine Beamtin berufsunfähig im Sinne des Versicherungsvertrages sein und einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) haben.

Es erfolgt allerdings eine Prüfung wie bei Angestellten. Ob der Beamte für seinen Dienstherren als dienstunfähig gilt, interessiert den BU-Versicherer nicht.

Das kann von Nachteil, aber auch von Vorteil sein. Nämlich dann, wenn der Beamte zwar als berufsunfähig gilt und seine BU-Rente bekommt, aber für den Dienstherren nicht als dienstunfähig gilt.

Eine Berufsunfähigkeitsrente für Beamte oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Grafikquelle: colourbox.com
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Entstehen Beamten Nachteile, die eine Berufsunfähigkeits- anstatt einer Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?

Erfahrungsgemäß nein. Sollte Dienstunfähigkeit im Sinne der beamtenrechtlichen Bestimmungen vorliegen, so liegt in den meisten Fällen auch Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor.

Die Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwar unterschiedlich definiert, jedoch kommt dem oftmals wegen der Schwere der Erkrankung oder der beruflichen Qualifikation keine Bedeutung zu. Im Rahmen der Leistungsprüfung werden die medizinischen Feststellungen und Gutachten aus dem Dienstunfähigkeitsverfahren berücksichtigt.

Demzufolge sehen wir die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Jedoch keinesfalls als einzig richtige Absicherungsmöglichkeit für Beamte.

Das liegt nicht zuletzt an den strikten Begrenzungen der Absicherungshöhe und -Dauer. Letztlich haben wir auch den Eindruck, dass die DU-Anbieter bei den Gesundheitsfragen noch genauer hinsehen als die BU-Anbieter.


Gibt es weitere Unterschiede zwischen der Dienstunfähigkeits- und der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Abzüge wie Steuern und Weiterzahlung der privaten Krankenversicherung sind bei der Dienstunfähigkeitsversicherung so wie bei der BU-Versicherung geregelt.

Allerdings ist uns keine Möglichkeit bekannt, eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch als Basisrente oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abzuschließen. Das bedeutet: Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung sind aus bereits versteuertem Entgelt zu leisten. Im Gegenzug findet im Leistungsfall nur eine anteilige Besteuerung des Ertragsanteils statt.



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    Zuletzt aktualisiert am 03.04.2024 Dienstunfähigkeitsversicherung