Mit diesem Baufinanzierungs-Schutzbrief sichern Sie die Darlehensraten für Ihre Immobilie ab, falls Sie länger krankgeschrieben werden oder sterben. Der Abschluss ist ohne Gesundheitsfragen möglich.
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie erwirbt oder renovieren will, wird meistens ein Darlehen zur Finanzierung benötigen. Die Tilgung des Darlehens kann sich über Jahrzehnte hinziehen.
Was passiert mit den Darlehensraten, wenn man stirbt, oder nur lange Zeit arbeitslos oder krankgeschrieben wird und deswegen weniger Einkommen hat? Sie müssen weitergezahlt werden. Wer vermeiden will, dass die Immobilie in so einem Fall verkauft werden muss oder gar zwangsversteigert wird, ist gut beraten, sich frühzeitig abzusichern.
Das geht am besten mit einer Risikolebensversicherung und einer Krankentagegeldversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wer diese Versicherungen wegen Vorerkrankungen nicht bekommen kann, oder wem die Beiträge zu hoch sind, findet eine Alternative als Baufinanzierungsschutz in Form eines Schutzbriefes (Baufi-Schutzbrief) der Allianz-Tochter Deutsche Lebensversicherungs-AG.
Wozu dient der Baufi-Schutzbrief?
Mit dem Baufi-Schutzbrief sichern Sie sich, beziehungsweise Ihre Familie übergangsweise ab. Die Leistungen des Schutzbriefes sind zeitlich begrenzt. Das verschafft Ihnen oder Ihren Hinterbliebenen wertvolle Zeit, um finanzielle Engpässe zu überbrücken, einen Notverkauf zu verhindern und sich neu zu orientieren.
Baufinanzierungs-Schutzbrief der Deutschen Lebensversicherungs-AG
Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Baufinanzierungs-Schutzbrief. Stand: März 2025.
Sie müssen beim Abschluss keine Gesundheitsfragen beantworten. Im Gegenzug gibt es eine Wartezeit von 6 Monaten, außer bei Unfällen.
Was leistet der Baufinanzierungs-Schutzbrief im Fall einer Krankschreibung / Arbeitsunfähigkeit?
Wenn die versicherte Person länger als 42 Tage krankgeschrieben wird, übernimmt der Schutzbrief die Zahlung der vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsrente für die weitere Zeit der Krankschreibung. Wegen der gleichen Ursache maximal 24 Monate lang und insgesamt maximal 60 Monate während der Vertragslaufzeit.
Was leistet der Baufinanzierungs-Schutzbrief im Fall einer Arbeitslosigkeit (optionaler zusätzlich wählbarer Leistungsbaustein)?
Zahlung einer Arbeitslosigkeitsrente durch die RheinLand Versicherungs AG nach Ablauf der Karenzzeit für die Arbeitslosigkeit von einem Monat (jedoch nicht vor Ablauf einer eventuellen Sperrfrist nach § 159 SGB III. 5) für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit, bei zuvor abhängig Beschäftigten, solange Arbeitslosengeld I bezogen wird und für höchstens 24 Monate. Bei mehrfacher Arbeitslosigkeit sind Zahlungen insgesamt für höchstens 60 Monate möglich.
Die Beiträge sind im Fall der Arbeitslosigkeit weiter zu zahlen. Bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit wird immer nur eine Leistung gezahlt.
Der Einschluss des Arbeitslosen-Bausteins ist unter anderem nicht möglich bei Auszubildenden, Beamtinnen und Beamten, sowie Teilzeitkräften mit einer Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden pro Woche.
Was leistet der Baufi-Schutzbrief im Fall des Todes?
Stirbt die versicherte Person, übernimmt der Schutzbrief die Zahlung der vereinbarten Rente an die Hinterbliebenen für 60 Monate.
Welche Art von Baufinanzierung kann mit dem Schutzbrief abgesichert werden?
Die Baufinanzierung…
- … muss dem Neuerwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie dienen, unabhängig davon, ob selbstgenutzt oder fremdgenutzt;
- … kann auch der Renovierung einer Immobilie dienen;
- … kann eine Anschlussfinanzierung sein, wenn damit ein Bankwechsel verbunden ist;
- … kann einem Grundstück oder einer Immobilie dienen, die sich nicht in Deutschland befindet;
- … kann bei einem beliebigen Kreditinstitut in Deutschland vorgenommen werden.
Wer kann sich versichern?
Darlehensnehmer können sich mit dem Baufinanzierungs-Schutzbrief selbst versichern. Mehrere Darlehensnehmer können jeweils einen eigenen Baufi-Schutzbrief abschließen.
Das Mindesteintrittsalter beträgt 18 Jahre, das Höchsteintrittsalter 57 Jahre. Das Eintrittsalter entspricht binnen 6 Monaten nach dem letzten Geburtstag dem realen Alter. Danach gilt man als ein Jahr älter.
Wann kann der Baufinanzierungs-Schutzbrief abgeschlossen werden?
Der Abschluss des Baufi-Schutzbriefes ist ab der Darlehens-Beantragung bis zu 12 Monate nach der Annahme des Darlehensantrags möglich.
Weitere „technische Daten“
- Versicherungsdauer: Mindestens 10, maximal 35 Jahre, begrenzt auf die Gesamtlaufzeit des Darlehens;
- Laufzeit des Baufi-Schutzbrief-Vertrags: Maximal bis Endalter 67 der versicherten Person;
- Rentenhöhe: Mindestens 50 Euro, maximal 2.500 Euro, begrenzt auf die monatliche Finanzierungsrate.
- Die optionale Arbeitslosigkeitsrente entspricht in der Regel der Arbeitsunfähigkeitsrente, kann aber geringer gewählt werden. Eine höhere Absicherung ist nicht möglich.

Preisbeispiel für den Baufinanzierungs-Schutzbrief
Mann, 30 Jahre, 300.000 Euro Darlehenssumme, 20 Jahre Laufzeit, 1.500 Euro monatliche Darlehnsrate (= versicherte Arbeitsunfähigkeitsrente), Monatsbeitrag: 36,36 Euro.
Bei einem zusätzlichem Arbeitslosigkeits-Baustein mit einer monatlichen Arbeitslosenrente von 1.500 Euro erhöht sich der Monatsbeitrag auf insgesamt 84,48 Euro.
Einschätzung zum Baufi-Schutzbrief der Deutschen Lebensversicherungs-AG
Wie bereits eingangs erwähnt, empfehlen wir die Absicherung finanzieller Folgen von Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und des Todes durch separate Versicherungen. Denn so erreichen Sie am ehesten passgenauen Versicherungsschutz, den Sie flexibel gestalten können.
Das kann sogar mit Vorerkrankungen funktionieren. Entweder checken wir Ihre Versicherbarkeit durch eine anonyme Risikovoranfrage vor dem Abschluss. Oder Sie werden fündig bei dieser Krankentagegeldversicherung, einer Risikolebensversicherung bei Baufinanzierung, oder bei einem der Aktionsangebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Erst, wenn das nicht möglich oder gewünscht ist, kommt aus unserer Sicht dieser Schutzbrief in Frage. Schließlich ist die vorübergehende Leistung für maximal 60 Monate aus einem solchen Vertrag noch immer besser, als keine Absicherung zu haben.
Auch für die Ergänzung bereits bestehender Versicherungen, die nicht mehr angepasst werden können, halten wir den Baufinanzierungsschutzbrief für grundsätzlich geeignet.
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Zuletzt aktualisiert am 26.03.2025 Baufinanzierungs-Schutzbrief