Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. 475 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. 475 Bewertungen auf ProvenExpert.com
  • +++ So war unser BU-Jahr 2025: Kein Antrag abgelehnt, alle Leistungsfälle anerkannt +++
  • +++ Wir bleiben auch 2026 Partnerunternehmen von ÄRZTE OHNE GRENZEN +++
  • +++ Pfefferminzia: Klausel-Konflikt beim befristeten Anerkenntnis +++
  • +++ Nur noch 60 Versicherer haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Angebot +++
  • +++ Wenn ein Blogbeitrag eine Branche triggert: Das Investment über Matthias Helberg und Franke und Bornberg +++
Glossar

Helbergs Versicherungsblog

 

Einfach anders. Mehrfach ausgezeichnet.

Aktuell: Unser BU-Jahr 2025
Kein Versicherungsantrag abgelehnt.
Alle Leistungsanträge anerkannt.

„Helbergs Versicherungsblog“ thematisiert Erfreuliches, Ergreifendes, Verheimlichtes und Skandalöses aus der Versicherungsbranche – mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung. Schon so manchen Missstand haben wir aufgedeckt und Diskussionen um Verbesserungen für Versicherte angestoßen.

Dabei schreiben wir nur, was uns auffällt und bewegt – ganz ohne bezahlte Werbung, gekaufte Gastbeiträge und nervige Pop-Up-Fenster. 😉

Viel Spaß beim Lesen, bleiben Sie zuversichtlich.
Herzliche Grüße
Matthias Helberg

17
Juli
2024

Verweisung : Siehe Verweisung, konkrete und Verweisung, abstrakte.

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17
Juli
2024

Zahlbeitrag: Der Zahlbeitrag (häufig auch Nettobeitrag genannt) ergibt sich nach Verrechnung der Überschüsse aus dem Tarifbeitrag und ist der vom Versicherungsnehmer tatsächlich zu zahlende Beitrag. Der Zahlbeitrag kann nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantiert werden. Er bleibt aber unverändert, so lange auch die Überschüsse unverändert bleiben und wird jeweils ein Jahr im voraus festgelegt (deklariert). […]

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17
Juli
2024

Wiedereingliederungshilfe: Bei einigen BU-Tarifen wird als Zusatzleistung des Versicherers eine Wiedereingliederungshilfe vereinbart. Diese wird geleistet, wenn die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft endet, weil die versicherte Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten eine andere Tätigkeit konkret ausübt und diese Tätigkeit ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht. Ist eine solche Wiedereingliederungshilfe vereinbart, wird zum Beispiel einmalig ein […]

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17
Juli
2024

Wort mit sechs „s“ : Leistungsausschluss

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17
Juli
2024

Versicherer : Anderes Wort für Versicherungsgesellschaft oder Versicherungsgeber.

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17
Juli
2024

Überschussbeteiligung : Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für deutsche Lebensversicherer sind die Versicherungsnehmer an den Überschüssen zu beteiligen. Bei selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen erfolgt dies während der Beitragszahlungsdauer meist durch eine Beitragsverrechnung. In diesem Fall muss dann nicht der kalkulierte Tarifbeitrag sondern nur der um die Überschussbeteiligung reduzierte Zahlbeitrag gezahlt werden. Auch während einer Leistungsphase wird der Versicherungsnehmer […]

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17
Juli
2024

Umorganisationsklausel : Die Umorganisationsklausel gilt vorrangig für Selbstständige und Freiberufler – bei manchen Tarifen aber auch für Angestellte mit Direktionsbefugnissen. Für diesen Personenkreis liegt dann keine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebs noch eine zumutbare Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. Es […]

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17
Juli
2024

Überobligation : Überobligation ist etwas, was über eine bestehende Pflicht bzw. über eine Zumutbarkeitsgrenze hinaus geht. Sollte beispielsweise eine berufsunfähige Person maximal 3 Stunden täglich arbeiten, um die Gesundheit nicht noch weiter zu gefährden und arbeitet trotzdem täglich 8 Stunden, so handelt es sich um eine Überobligation. Auch wenn eine versicherte Person regelmäßig auf hohen […]

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17
Juli
2024

VVaG : Abkürzung für Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (im Gegensatz zum Beispiel zu einer Aktiengesellschaft).

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17
Juli
2024

Überschuss : Als Überschuss bezeichnet man den zusätzlichen Gewinn einer Versicherungsgesellschaft über die eigentliche Kalkulation hinaus. Überschüsse entstehen dadurch, dass für die Kalkulation der Beiträge sehr vorsichtige Annahmen zur Entwicklung der Zinsen, des Versicherungsrisikos (Berufsunfähigkeit) und der Verwaltungskosten getroffen werden. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beteiligt (siehe Überschussbeteiligung). Die Höhe […]

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