Zu versichernde Person: In der Personenversicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die zu versichernde Person der Mensch, der versichert werden soll, es aber noch nicht ist.
Zu versichernde Person: In der Personenversicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die zu versichernde Person der Mensch, der versichert werden soll, es aber noch nicht ist.